Was ist eine Ausschüttung? Einfach erklärt
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Reza Machdi-Ghazvini, CAIAAls Ausschüttung werden Zahlungen von Unternehmen an ihre Anteilseigner bezeichnet. Wie sie bezeichnet werden, hängt von der Gesellschaftsform ab.
Bei einer Ausschüttung handelt es sich entsprechend um den Anteil des Gewinns, der an die Anteilseigner als Gewinnausschüttungen ausbezahlt wird.
Sie sind vergleichbar mit den Zinsen, die Fremdkapitalgeber erhalten. Nur mit dem Unterschied, dass sie den Eigenkapitalgebern zustehen.
Das wirst du in diesem Ratgeber lernen:
Wie werden Ausschüttungen bezeichnet?
Die exakte Bezeichnung von Ausschüttungen hängt von der Gesellschaftsform ab.
Bei Aktiengesellschaften werden Gewinnausschüttungen an Aktionäre als Dividenden bezeichnet. Während GmbH-Gesellschafter Gewinnausschüttungen erhalten.
Bei Privatunternehmern und OHG-Gesellschaften werden Ausschüttungen an die Gesellschafter bzw. OHG-Gesellschafter als Entnahmen bezeichnet.
Wie und wann wird die Höhe der Ausschüttung bestimmt?
In welcher Form es zu Gewinnausschüttungen kommt, hängt von den Geschäftspraktiken des Landes ab.
In Deutschland werden Gewinne typischerweise einmal pro Jahr ausgeschüttet. Des Weiteren orientiert sich die Höhe an dem Gewinn in dem Geschäftsjahr und am generellen Kapitalbedarfs des Unternehmen.
Es ist unter anderem möglich, dass ein Unternehmen trotz hoher Gewinne nur wenige Gewinne ausschüttet oder sogar gar nicht. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ehrgeizige Wachstumsziele erreicht werden sollen, für die Kapital benötigt wird.
Anstatt das Geld auszuschütten, wird es dann unter anderem in die Entwicklung und Forschung von neuen Produkten investiert. Oder in den Aufbau von neuen Vertriebs- und Verwaltungsstrukturen, um mit den hohen Wachstumsraten schritthalten zu können.
Des Weiteren können Kapitalgesellschaften nicht immer frei darüber entscheiden, wie hoch die Gewinnausschüttung ausfallen soll.
Speziell Aktiengesellschaften müssen die gesetzlichen Bestimmungen zur gesetzlichen Gewinnrücklagen einhalten, bevor sie weitestgehend unbegrenzt ihre Gewinne in Form von Dividenden an die Aktionäre auszahlen können.
Welche Formen von Ausschüttungen gibt es?
Ausschüttungen an die Anteilseigner eines Unternehmens erfolgen in der Regel in der Form von Geld.
Allerdings können sie auch in Sachwerten ausbezahlt werden.
Grundsätzlich handelt es sich immer um Ausschüttungen, wenn eine Person am Gewinn des Unternehmens partizipiert.
Deswegen handelt es sich auch bei Bonuszahlungen, Gratisaktien, Bezugsrechten, Liquiditätserlösen und sonstigen Formen der direkten und indirekten Gewinnbeteiligung um Ausschüttungen.
Wie wirkt sich eine Ausschüttung auf die Bilanz und GuV aus?
Wenn Gewinne ausgeschüttet werden, hat das einen direkten Einfluss auf das Eigenkapital des Unternehmens, da dieses durch die Ausschüttung verringert wird.
Allerdings sollten Ausschüttungen nicht mit Kosten verwechselt werden.
Wie sich eine Ausschüttung beim Jahresüberschuss einordnen lässt, zeigt die folgende Formen:
Eigenkapital zum Jahresende
- Eigenkapital zum Jahresbeginn
+ Ausschüttungen
- Einzahlungen von Anteilseignern
= Jahresüberschuss
Eine Verringerung des Eigenkapitals führt konsequenterweise auch zu einer niedrigen Eigenkapitalquote (und höheren Fremdkapitalquote).
Das kann eventuell Auswirkungen auf die Bewertung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens haben und die Finanzierungskosten für Fremdkapital erhöhen.
Wie werden Ausschüttungen steuerlich behandelt?
In welcher Form die Ausschüttungen steuerlich behandelt werden, hängt von der Gesellschaftsform ab.
Bei Personengesellschaften gelten Entnahmen als steuerfrei (da es auf der Ebene der Gesellschafter zur Besteuerung kommt).
Und bei Kapitalgesellschaften werden Gewinnausschüttungen an die Aktionäre mit der Abgeltungssteuer von 25 % und 5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert.
Für manche GmbH-Gesellschaft besteht die Möglichkeit, mit dem Teileinkünfteverfahren Steuern zu sparen, dafür müssen aber verschiedene Bedingungen erfüllt werden.
Was ist eine Ausschüttungssperre?
Grundsätzlich hat eine Kapitalgesellschaft das Recht, den Jahresüberschuss für ein Geschäftsjahr vollständig auszubezahlen.
In manchen Fällen wird dieses Recht freiwillig oder unfreiwillig durch gesetzliche Regeln begrenzt.
Bei einer freiwilligen Begrenzung der Auszahlung legt ein Unternehmen auf eigenen Wunsch fest, dass nur ein bestimmter Anteil des Gewinns ausgeschüttet werden kann. Der restliche Teil verbleibt im Unternehmen und wird thesauriert.
Im Unterschied dazu legen die gesetzlichen Regeln fest, dass die Anteilseigner an einem Unternehmen auf einen Anteil des Gewinns verzichten müssen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Unternehmen Vermögensgegenstände aktiviert hat, was zu einer direkten Gewinnerhöhung führt.
Diese Gewinne dürfen nicht einfach ausgeschüttet werden. Stattdessen muss ein Unternehmen Rückstellung im Wert von diesen aktivierten Vermögensgegenständen bilden, abzüglich eines Verlustvortrags und zuzüglich eines Gewinnvortrags, bevor diese Gewinne ausgeschüttet werden dürfen (§ 268 Abs. 8 HGB).
Mit einer Ausschüttungssperre soll verhindert werden, dass die ausgeschütteten Gewinne die Substanz eines Unternehmens verringern, was primär die Interessen der Gläubiger schützt.
Fazit
In diesem Ratgeber haben wir uns mit Ausschüttungen beschäftigt, bei denen es sich um die Gewinnbeteiligung der Anteilseigner an einem Unternehmen handelt.
Für Ausschüttungen werden allgemein verschiedene Bezeichnungen verwendet, die von der Unternehmensform abhängen. Grundsätzlich legt jedes Unternehmen für sich selbst fest, welchen Anteil vom Gewinn ausgeschüttet werden soll.
Allerdings müssen manche Kapitalgesellschaften gesetzliche Regelungen beachten und können nicht einfach unbeschränkt ihre Gewinne ausschütten.
Bilanziell wirken sich Ausschüttungen direkt auf das Eigenkapital aus, was einen Einfluss auf verschiedene Bilanzkennzahlen hat.