Was ist der Jahresüberschuss? Einfach erklärt
Author
Reza Machdi-Ghazvini, CAIADer Jahresüberschuss ist die positive Differenz zwischen den Erträgen und Aufwendungen der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) eines Geschäftsjahres. Das Gegenteil, wenn die Aufwendungen die Erträge übersteigen, wird als Jahresfehlbetrag bezeichnet.
Beide Erfolgsgrößen werden im Allgemeinen auch als Jahresergebnis bezeichnet.
Ein Jahresüberschuss bzw. positives Jahresergebnis steht für einen Gewinn nach Steuern, der an die Anteilseigner einer Kapitalgesellschaft ausgeschüttet oder thesauriert werden kann.
Das wirst du in diesem Ratgeber lernen:
Wie sich der Jahresüberschuss vom Bilanzgewinn unterscheidet
In welchen wichtigen Kennzahlen der Jahresüberschuss verwendet wird
Warum ist der Jahresüberschuss wichtig?
Der Jahresüberschuss hat für jedes Unternehmen eine große Bedeutung, da er zeigt, wie erfolgreich ein Unternehmen im Geschäftsjahr gewirtschaftet hat.
Vom Jahresüberschuss hängt ab, in welcher Höhe eine Kapitalgesellschaften Gewinne an ihre Anteilseigner ausschütten kann.
Welche Bedeutung der Jahresüberschuss (Jahresfehlbetrag) hat, zeigt sich auch daran, dass das HGB (Handelsgesetzbuch) genaue vorgibt, wie das Jahresergebnis aufzustellen ist.
Die gesetzlichen Bestimmungen finden sich im Handelsgesetzbuch, die zwar nur für Kapitalgesellschaften gelten, aber auch Personengesellschaften orientieren sich an diesen Regelungen.
Jahresüberschuss in der Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung
Der Jahresüberschuss ist das Ergebnis der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) und wird auch in der Bilanz auf der Passiva-Seite ausgewiesen.
Daher zeigt ein Jahresüberschuss (positives Jahresergebnis), dass in dem betreffenden Geschäftsjahr ein Überschuss (Gewinn) erzielt wurde.
Genau das Gegenteil gilt im umgekehrten Fall, ein negativer Wert zeigt, dass das Unternehmen Verlust gemacht hat.
Wenn etwa ein Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Gewinn von 200.000 € gemacht hat, entspricht diese dem Ergebnis aus der Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV). Dieses Ergebnis wird bei diesem Unternehmen auch auf der Passivseite unter dem Posten Jahresüberschuss ausgewiesen.
Wie wird der Jahresüberschuss ermittelt?
Gemäß dem § 275 HGB ist für deutsche Unternehmen festgelegt, wie der Jahresüberschuss über die Gewinn-und-Verlustrechnung ermittelt werden muss.
Zur Berechnung stehen zwei Verfahren zur Auswahl. Das Gesamtkostenverfahren und das Umsatzkostenverfahren.
Für kleinere Kapitalgesellschaften besteht als Wahlmöglichkeit die Berechnung über ein vereinfachtes Verfahren.
Auf die drei Verfahren gehen wir im Folgenden kurz ein.
Gesamtkostenverfahren
Beim Gesamtkostenverfahren wird direkt über die bekannten Aufwendungen und Erträge das Jahresergebnis berechnet.
Umsatzerlöse
+/- Erhöhung oder Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ andere aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge
- Materialaufwand
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
- Personalaufwand
Löhne und Gehälter
soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung, davon für Altersversorgung
- Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten
- sonstige betriebliche Aufwendungen
+ Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
+ Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= Ergebnis nach Steuern
- sonstige Steuern
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Umsatzkostenverfahren
Bei der Ermittlung des Umsatzkostenverfahren wird das Jahresergebnis wie folgt ermittelt.
Umsatzerlöse
- Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen
= Bruttoergebnis vom Umsatz
- Vertriebskosten
- allgemeine Verwaltungskosten
+ sonstige betriebliche Erträge
- sonstige betriebliche Aufwendungen
+ Erträge aus Beteiligungen, davon aus verbundenen Unternehmen
+ Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens, davon aus verbundenen Unternehmen
+ sonstige Zinsen und ähnliche Erträge, davon aus verbundenen Unternehmen
- Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen, davon an verbundene Unternehmen
- Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= Ergebnis nach Steuern
- sonstige Steuern
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Verkürztes Verfahren für kleine Gesellschaften
Des Weiteren haben Kleinkapitalgesellschaften gemäß § 267a HGB die Möglichkeit, ihr Jahresergebnis über ein verkürztes Verfahren zu berechnen.
Umsatzerlöse
+ sonstige Erträge
- Materialaufwand
- Personalaufwand
- Abschreibungen
- sonstige Aufwendungen
- Steuern
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
Wofür darf der Jahresüberschuss verwendet werden?
Der Jahresüberschuss kann grundsätzlich für zwei Möglichkeiten genutzt werden: Entweder er wird ausgezahlt an die Anteilseigner (Ausschüttung) oder er verbleibt im Unternehmen (Thesaurierung).
Wird der Jahresüberschuss teilweise oder ganz thesauriert, wird er in der Bilanz unter dem Posten für die Rücklagen eingebucht. Diese gehören im Übrigen zum Eigenkapital (nicht mit den Rückstellungen verwechseln), was entsprechend zu einer Eigenkapitalerhöhung führt.
Für die Ausschüttung gelten unterschiedliche Regeln, die insbesondere von der Rechtsform abhängen:
Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen sind Gewinnausschüttungen ohne rechtliche Begrenzung möglich (sie werden als Entnahmen bezeichnet).
Kapitalgesellschaften, insbesondere bei Aktiengesellschaften, müssen erst die Anforderungen für die gesetzliche Rücklage erfüllt werden, bevor der Jahresüberschuss bzw. Gewinne ohne Begrenzung ausgeschüttet werden können.
Des Weiteren ist es jedem Kapitalunternehmen selbst überlassen, freiwillig Rücklagen zu bilden. Das wird typischerweise im Gesellschaftsvertrag (Satzung) festgelegt.
Gewinnvortrag
In manchen Fällen wird ein Teil des Gewinns nicht durch Ausschüttungen oder die Bildung von Rücklagen aufgebraucht.
Dieser Anteil des Gewinns kann dann, sowie ein möglicher Verlust als Verlustvortrag, als Gewinnvortrag mit in das nächste Geschäftsjahr übernommen werden.
Im nächsten Geschäftsjahr kann dann der Gewinnvortrag ähnlich wie Rückstellungen genutzt werden, um auf unvorhersehbare Ausgaben reagieren zu können.
Genauso gut kann aber ein Gewinnvortrag im Folgejahr genutzt werden, um trotzdem einen Bilanzgewinn auszuweisen, wenn etwa die Geschäftstätigkeit hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist.
In diesem Fall kann das Unternehmen dann trotzdem eine Dividende ausschütten, worauf manche Anteilseigner einen großen Wert legen.
Wie unterscheidet sich der Jahresüberschuss vom Bilanzgewinn?
Der Jahresüberschuss ist wichtig bei der Festlegung, in welcher Höhe eine Gewinnausschüttung erfolgen kann.
Die Höhe der Ausschüttung orientiert sich aber nicht nur an ihm, sondern auch an den Gewinn- und Verlustvorträgen und an der Entwicklung der Rücklagen.
Maßgeblich für die Ausschüttung ist daher nicht nur der Jahresüberschuss, sondern der Bilanzgewinn.
Der Bilanzgewinn wird wie folgt berechnet:
Jahresüberschuss
+/- Gewinnvortrag oder Verlustvortrag aus dem Vorjahr
+/- Einstellung oder Entnahme in die Rücklagen
= Bilanzgewinn/Bilanzverlust
Konsequenterweise entspricht der Bilanzgewinn genau dem Jahresüberschuss, sollten die anderen genannte Posten nicht relevant sein.
Das ist dann der Fall, wenn kein Gewinn- oder Verlustvortrag vorliegt oder sich die Höhe der Rücklagen nicht verändert.
In welchen wichtigen Kennzahlen wird der Jahresüberschuss verwendet?
Der Jahresüberschuss wird in verschiedenen Bilanzkennzahlen genutzt, bei denen es speziell darum geht, die Rentabilität eines Unternehmens zu analysieren.
Dazu gehören insbesondere:
Eigenkapitalrentabilität: Jahresüberschuss / Eigenkapital * 100
Gesamtkapitalrentabilität: Gewinn + Fremdkapitalzinsen / Gesamtkapital * 100
Umsatzrentabilität: Gewinn / Umsatz * 100
Typischerweise wird dabei aber nicht einfach der Jahresüberschuss sowie er ist verwendet. Sondern er wird um außergewöhnliche Aufwendungen und Erträgen bereinigt.
Da diese nicht Teil der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sind, würden diese sonst das Ergebnis verzerren.
Das Gleiche gilt im Übrigen für andere Werte, bei denen Unternehmen bekanntlich einen großen Bilanzierungsspielraum haben.
Deswegen wird häufig auch statt des Jahresüberschusses das EBIT oder auch EBITDA verwendet.
Fazit
In diesem Ratgeber haben wir uns mit dem Jahresüberschuss beschäftigt.
Dieser wird bei der Gewinn-und-Verlustrechnung ermittelt und zeigt im Ergebnis, ob ein Unternehmen in dem Geschäftsjahr einen Jahresüberschuss (Gewinn) oder Jahresfehlbetrag (Verlust) erzielt hat.
Für die Ermittlung des Jahresergebnisses gelten gesetzliche Bestimmungen, die von Kapitalgesellschaften eingehalten werden müssen.
Das Jahresergebnis muss vom Bilanzgewinn bzw. -verlust unterschieden werden, da dieser noch weitere Positionen wie einen möglichen Gewinn- oder Verlustvortrag berücksichtigt.
Bei den Kennzahlen wird der Jahresüberschuss bei denen verwendet, mit denen die Profitabilität eines Unternehmens gemessen werden können.