Was ist der Goodwill? Geschäftswert und Firmenwert einfach erklärt
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Reza Machdi-Ghazvini, CAIADer Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) ist die Bezeichnung für einen immateriellen Vermögenswert. Er wird auf der Aktivseite (Aktiva) der Bilanz geführt.
Ein Goodwill entsteht derivativ durch den Erwerb von einem Unternehmen oder von Unternehmensanteilen oder originär durch einen selbst geschaffenen Firmenwert.
Das wirst du in diesem Ratgeber lernen:
Was beeinflusst den Goodwill eines Unternehmens?
Der Goodwill (deutsch: Wohlwollen) bzw. Geschäftswert von einem Unternehmen hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Er wird aber insbesondere von selbstgeschaffenen Werten beeinflusst, wie Marken, Drucktitel und Vertragsrechte, um drei Beispiele zu nennen.
Dazu zählen auch weitere selbst geschaffene immaterielle Vermögensposten, die über den Zeitablauf aufgebaut wurden, wie Kundenlisten, Abonnenten für Newsletter, Social Media Profile und Kanäle und sonstige Daten, die einen monetären (geldwerten) Wert haben.
Goodwill am Beispiel von Coca Cola
Ein anschauliches Beispiel ist das Unternehmen Coca Cola, bzw. genauer das Getränk Coca Cola.
Für sich genommen hat das Getränk nur einen sehr niedrigen Sachwert, da das Getränk im Wesentlichen aus Zucker, Wasser und sonstigen Zusatzstoffen besteht.
Wirklich wertvoll ist die Marke „Coca Cola“, denn viele Konsumenten möchten nicht einfach nur eine Cola trinken, sondern eine Coca Cola.
Laut Statista hat der Markenname Coca Cola einen Wert von ca. 100 Mrd. $. Und würde Coca Cola von einem anderen Unternehmen übernommen werden, müsste dieser Wert im Kaufpreis auch berücksichtigt werden.
Bei so einer Übernahme wäre also die Marke Coca Cola, zusammen mit den anderen Marken und sonstigen selbst geschaffenen Vermögenswerten, Teil des Goodwills.
Welche Arten des Goodwills gibt es?
Beim Goodwill wird zwischen dem derivativen und dem originären Goodwill unterschieden.
Ein derivativer Firmenwert entsteht im Zuge eines Unternehmenserwerbs bzw. Erwerbs von Unternehmensteilen. Später werden wir uns noch genauer ansehen, wie dieser berechnet wird.
Im Unterschied dazu wird unter einem originären Firmenwert der Wert eines Unternehmens verstanden, der durch ein Unternehmen selbst geschaffen worden ist.
Hierzu zählen unter anderem die Marken von einem Unternehmen, aber auch weitere immaterielle Vermögenswerte, die ein Unternehmen über den Zeitablauf geschaffen hat.
Für den derivativen und den originären Goodwill gelten unterschiedliche bilanzielle und steuerliche Richtlinien, auf die wir im Folgenden noch genau eingehen werden.
Wie wird der Goodwill berechnet (Beispiel)?
Eine Berechnung des Goodwills ist typischerweise notwendig in folgenden Situationen:
Übernahme eines Unternehmens durch einen neuen Inhaber (Firma oder Person)
Ausscheiden eines Gesellschafters
Aufnahme eines neues Gesellschafters
In allen Fällen kommt es zu einer Veränderung der Eigentumsverhältnisse, weshalb ein Verkaufs- bzw. Kaufpreis berechnet werden muss.
Dieser muss konsequenterweise das Sachvermögen des Unternehmens berücksichtigen, aber auch vornehmlich die selbst geschaffenen Vermögenswerte.
Denn für so gut wie alle Unternehmen gilt, dass die Sachwerte selbst wenig wert wären ohne das Unternehmen selbst. Und genau das ist der eigentliche Goodwill bzw. Firmen- und Unternehmenswert.
Im Folgenden schauen wir uns ein Beispiel an für die Berechnung des Goodwills.
Berechnung des Goodwills an einem Beispiel
Für unser Beispiel gehen wir von einem Unternehmen mit folgenden Merkmalen aus:
Vermögen: 10 Millionen €
Schulden: 5 Millionen €
Im Zuge einer Firmenübernahme wird dieses Unternehmen zu einem Preis von 8 Millionen € übernommen.
Um den Firmenwert (Goodwill) zu ermitteln, müssen die Schulden von Vermögen abgezogen werden, danach wird vom Kaufpreis dieses Zwischenergebnis abgezogen.
Für unser Beispiel entspricht das einem Goodwill von
8 Millionen (Kaufpreis)
- (10 Millionen € - 5 Millionen €)
= 3 Millionen €
Im Übrigen wird die Differenz zwischen den Vermögenswerten und Schulden auch als Substanzwert bezeichnet.
Die Differenz zwischen dem Substanzwert und dem Kaufpreis wird als „guter Wille“ interpretiert, den ein Käufer bereit ist zu zahlen, da er von einer weiteren positiven Entwicklung des Unternehmens überzeugt ist.
Andernfalls wäre er höchstens bereit, einen Preis zu zahlen, der den Substanzwerten bzw. Sachwerten entspricht und der Goodwill wäre entsprechend 0.
Wie interpretiere ich den Goodwill?
Wie erwähnt, entsteht ein Goodwill häufig, wenn sich die Eigentümerverhältnisse an einem Unternehmen ändern.
Ein positiver Goodwill bedeutet, dass ein Käufer bereit war, einen Aufschlag zu bezahlen, der über dem Substanzwert liegt.
Der Käufer ist bereit, für die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögenswerte des Unternehmens eine Prämie zu bezahlen, was dem Standard bei einem „gesunden“ Unternehmen entspricht. Ansonsten wären die bisherigen Anteilseigner auch vermutlich nicht bereit, ihre Anteile zu verkaufen.
Ein neutraler bzw. negativer Goodwill hingegen deutet in der Regel darauf hin, dass sich das Unternehmen in Schwierigkeiten befindet und vermutlich umstrukturiert werden muss. Daher ist der Käufer nicht bereit, einen Preis zu bezahlen, der über dem Substanzwert liegt.
Badwill vs. Goodwill
Ein Badwill ist ein negativer Firmenwert.
Dieser entsteht, wenn bei der Übernahme eines Unternehmens ein Kaufpreis bezahlt wird, der unter dem Substanzwert liegt.
Wie im vorherigen Abschnitt erwähnt, kann das mit negativen künftigen Ertragsaussichten einhergehen oder es handelt sich einfach um einen sogenannten „Lucky Buy“, also einen günstigen Kauf.
Wie wird der Goodwill bilanziert?
Für die Bilanzierung des Goodwills gelten strenge und klare bilanzielle Richtlinien, die sich insbesondere im Handelsgesetzbuch finden.
Originärer Goodwill
Beim originären Goodwill (Firmenwert) gilt ein gemäß § 248 Abs. 2 HGB ein Aktivierungsverbot. Im Gesetz steht, dass „selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.“
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zwischen den immateriellen Vermögensgegenständen zu unterscheiden, die dem Goodwill zugeordnet werden und den sonstigen selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen.
Allerdings gilt in jedem Fall für die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte, die dem Goodwill zugeordnet werden, dass diese in keinem Fall aktiviert (bilanziert) werden dürfen.
Die Begründung dafür ist naheliegend, denn die Ausgaben für die Schaffung eines Firmenwertes können keine Ausgaben eindeutig zugeordnet werden.
Es wäre schwierig bis unmöglich, die Kosten zu bestimmen und aufzuteilen, um beispielsweise eine oder mehrere Marken aufzubauen.
Derivativer Goodwill
Während beim originären Goodwill ein Aktivierungsverbot gilt, gilt für einen derivativen Goodwill gemäß § 246 Abs. 1 eine Aktivierungspflicht.
Konkret steht im Gesetz, dass „...Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand.“
Daraus ergibt sich zum einen die Pflicht, dass der Goodwill aktiviert werden muss und zum anderen die weitere Verpflichtung, dass dieser abgeschrieben werden muss.
Nach dem Handelsgesetzbuch ist der Goodwill über 10 Jahre in der Handelsbilanz abzuschreiben, falls kein anderer realistischer Zeitraum geschätzt werden kann (§ 253 Abs. 3 Satz 4 HGB).
Fazit
In diesem Ratgeber haben wir uns mit dem Begriff Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert) beschäftigt, einem immateriellen Vermögenswert.
Ein Goodwill entsteht derivativ oder originär. Allerdings kann nur ein derivativer Firmenwert in der Bilanz aktiviert werden, da für einen Originären ein striktes Bilanzierungsverbot gilt.
In der Praxis wird ein Goodwill hauptsächlich bei Übernahmesituationen oder bei sonstigen Veränderungen der Eigentümerverhältnisse ermittelt.