Was ist eine Bilanz? Einfach erklärt

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In der betriebswirtschaftlichen Buchführung ist die Bilanz eine Gegenüberstellung der Aktiva (Vermögen) und der Passiva (Kapital) eines Unternehmens zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem Bilanzstichtag. Sie wird daher auch häufig einfach als „Unternehmensbilanz“ bezeichnet.

Im Rahmen des externen Rechnungswesen gehört die Erstellung der Bilanz und Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV) zu den wichtigsten Aufgaben.

In der Praxis bist du auf die Bilanz angewiesen, wenn du dir einen Überblick über die Finanzen von einem Unternehmen verschaffen möchtest.

Folgende Inhalte wirst du in diesem Ratgeber lernen:

Ein Ausdruck einer Bilanz liegt auf dem Tisch und wird mit einer Lupe analysiert

Warum ist die Bilanz eines Unternehmens wichtig?

Aus der Bilanz eines Unternehmens kannst du wertvolle Eindrücke gewinnen.

Der vermeintliche „Respekt“ vor einer Bilanz, den viele haben, ist unserer Meinung nach unbegründet. Denn nach einer kurzen Einarbeitung kannst du eine Bilanz als Grundlage nutzen, um dir ein Bild darüber machen, wie gut ein Unternehmen aufgestellt ist.

Entsprechend wichtig ist eine Bilanz für Kapitalgeber, egal ob es sich dabei um Eigen- oder Fremdkapital handelt. Bevor etwa eine Bank bereit ist, einer Firma einen Kredit zu gewähren, wird es eine umfangreiche Bilanzanalyse durchführen.

Aktionäre oder andere Gesellschaften werden eine Bilanz hauptsächlich dafür nutzen, um sich einen Eindruck darüberzumachen, ob ihr Kapital gut angelegt ist und ob ein weiteres Engagement eventuell sinnvoll erscheint.

Und natürlich ist eine Bilanz (zusammen mit der GuV) auch wichtig bei der Ermittlung der Steuerzahlungen.

Wie du siehst, gibt es bei einer Bilanz in der Regel gleich mehrere „Interessengruppen“, die ein berechtigtes Interesse an einer Einsicht in die Bilanz haben.

Wie ist eine Bilanz aufgebaut?

Ein Mann baut einen Bilanz auf und sortiert nach Aktiva und Passiva

Der Aufbau einer Bilanz ist immer gleich. Sie besteht aus zwei Bereichen: der Aktiva und der Passiva.

Die genaue Gliederung der Bilanz wird im § 266 HGB vorgegeben, von der wir auch im Folgenden ausgehen.

Entscheidend bei der Aktiva und Passiva ist, dass die Summe der beiden Seiten gleich sein muss. Das bedeutet, die Bilanzpositionen auf beiden Seiten aufsummiert, dürfen nicht voneinander abweichen.

Nur wenn die Bilanzsumme der Vermögenswerte (Aktiva), der Summe der Passivseite eines Unternehmens entspricht, wurde die Bilanz korrekt aufgestellt.

Im Folgenden schauen wir uns die Bilanzgliederung im Detail an.

Aktiva (Vermögen, Mittelverwendung im engl. Assets)

Ein Ausdruck der Aktiva Seite "Assets" einer Bilanz

Auf der Aktivseite einer Bilanz wird dargestellt, wie die Mittel eines Unternehmens verwendet werden. Oder etwas umgangssprachlich formuliert: In welche Vermögensgegenstände ein Unternehmen das Kapital angelegt hat.

Dabei kann es sich um materielle Güter (Geld, Rohstoffe, Produktionsmittel, Maschinen etc.) und um immaterielle Güter (Patente, Lizenzen, Marken etc.) handeln.

Während materielle Güter sich oft leicht bewerten lassen, ist das bei immateriellen Gütern, insbesondere die, die selbst geschaffenen wurden, nicht immer möglich.

Die Aktiva bzw. Aktivseite der Bilanz wird daher auch häufig als „Abbildung der Vermögensstruktur“ bezeichnet. Sie beantwortet daher grundsätzlich die Frage: „Wofür wird das Kapital, über das verfügt werden kann, verwendet?“

Gliederung der Aktiva

  • Anlagevermögen

    • Immaterielle Vermögensgenstände

    • Sachanlagen

    • Finanzanlage

  • Umlaufvermögen

    • Vorräte

    • Forderungen

    • Wertpapiere

    • Kasse, Bank

  • Rechnungsabgrenzungsposten

  • Aktiv latente Steuern

  • Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

Passiva (Kredit, Schulden, Mittelherkunft, im engl. Liabilities)

Ausdruck einer Bilanz mit dem Fokus auf Passiva "Liabilities"

Die Passiva bzw. Passivseite zeigt, woher die Mittel bzw. das Kapital eines Unternehmens kommt. Damit zeigt die Passiva, wie und aus welchen Mitteln sich ein Unternehmen finanziert.

Im Wesentlichen wird zwischen Eigenkapital, also Kapital, das dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung steht und Fremdkapital, auf das Zinsen zu zahlen ist und das in der Regel befristet ist, unterschieden.

Zum Eigenkapital gehört unter anderem das gezeichnete Kapital, die Kapitalrücklagen und die Gewinnrücklagen. Auch der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlerbetrag, der sich aus der Gewinn-und-Verlustrechnung ergibt, wird auf der Passivseite geführt.

Entsprechend kann die Passiva mit der Finanzierungsstruktur eines Unternehmens gleichgesetzt werden, um die Frage zu beantworten: „Woher kommt das Kapital, mit dem das Unternehmen arbeitet?“

Gliederung der Passiva

  • Eigenkapital

  • Rückstellungen

  • Verbindlichkeiten

    • Anleihen

    • Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

    • Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen

    • Sonstige Verbindlichkeiten

  • Rechnungsabgrenzungsposten

  • Passive latente Steuern

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

Die Erstellung einer Bilanz richtet sich nach den sogenannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung, kurz GoB genannt.

Diese Grundsätze sind Regeln, die bei der Aufstellung einer Bilanz berücksichtigt werden müssen. Sie gelten daher auch als allgemeingültige Regeln für die Buchführung in Deutschland.

Sie leiten sich sowohl aus Gesetzen, als auch aus der Wissenschaft und der Praxis ab. Entsprechend bestehen sie zum Teil aus geschriebenen (kodifizierten) Richtlinien, die im Handelsgesetzbuch (HGB) festgelegt sind und zum Teil aus ungeschriebenen, bzw. abgeleiteten (unkodifizierten) Regeln, die sich aus der Praxis ergeben.

Die GoB bilden für sich noch mal ein eigenes Thema. An der Stelle würden wir daher nur noch die acht Grundsätze nennen, die für Bilanzen wichtig sind:

  • Klarheit und Übersichtlichkeit

  • Vollständigkeit

  • Richtigkeit und Willkürfreiheit

  • Einzelbewertung

  • Wertaufhellung

  • Ordnungsmäßigkeit

  • Sicherheit

  • Beleggrundsatz

Was ist die goldene Bilanzregel?

Ein Holzbild mit den Worten "Golden Rule" für die goldene Blianzregel

Im Zusammenhang mit einer Bilanz wird oft davon gesprochen, dass ein Unternehmen zwingend die goldene Bilanzregel einhalten sollte. Was genau verbirgt sich also dahinter?

Im Grunde ein verständlich nachvollziehbarer und logischer Schluss: Ein Unternehmen muss sein langfristiges Vermögen, also das Anlagevermögen auch langfristig finanzieren.

Dadurch werden zwei Ziele erreicht: Zum einen ist die langfristige Finanzierung des betriebsnotwendigen Vermögen gesichert und zum andere ist es für ein Unternehmen günstiger, langfristiges Fremdkapital aufzunehmen, als sich fortlaufend aus kurzfristigen Darlehen zu finanzieren.

Bei der goldenen Bilanzregel wird aber zwischen drei Regeln unterschieden, bei denen es sich genau genommen um die Anlagedeckungsgrade bzw. Deckungsgrade handelt.

Anlagendeckungsgrade

Insgesamt wird zwischen drei Anlagedeckungsgrade entschieden, die wie folgt berechnet werden:

  • Anlagendeckungsgrad 1: Eigenkapital/Anlagevermögen (erfüllt bei >= 1)

  • Anlagendeckungsgrad 2: Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital/Anlagevermögen (erfüllt bei >= 1)

  • Anlagendeckungsgrad 3: Eigenkapital + langfristiges Fremdkapital/Anlagevermögen + Vorräte (erfüllt bei >= 1)

In der Praxis sind aber insbesondere die Anlagendeckungsgrade 1 und 2 relevant. Das ist speziell so, da es gerade bei der Bewertung von Vorräten mitunter zu Schwierigkeiten kommen kann.

Wie du siehst, zeigen die Anlagendeckungsgrade 1 und 2, zu welchem Grad das Anlagevermögen über das Eigenkapital sowie über das Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital finanziert wird.

Sobald ein Wert von 1 (bzw. 100 %) erreicht wird, ist die goldene Bilanzregel erfüllt.

Da sich Unternehmen aber in der Regel nicht nur aus Eigenkapital finanzieren, wird häufig der Anlagendeckungsgrad 2 verwendet, um festzustellen, ob ein Unternehmen die goldene Bilanzregel einhält.

Wer muss eine Bilanz aufstellen?

Zwei Buchhalter stellen eine Bilanz für ein Unternehmen auf

Wer eine Bilanz erstellen muss, wird im HGB unter § 242 geregelt. Grundsätzlich gilt, dass bei der Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit ein Unternehmen dazu verpflichtet ist, eine Eröffnungsbilanz aufzustellen und auch für die folgenden Geschäftsjahre eine laufende Bilanz aufzustellen.

Aber nicht in allen Fällen ist eine Bilanzerstellung verpflichtend.

Ob sie notwendig ist, hängt hauptsächlich von der Höhe des Umsatzes und des Gewinns ab. Und ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist.

Für Kleingewerbetreibende reicht etwa eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) aus und sollte der Gewinn unter 17.500 € liegen, ist selbst diese nicht notwendig. Des Weiteren sind auch Freiberufler ebenfalls von der Bilanzierungspflicht befreit.

Welche Arten von Bilanzen gibt es?

Bei Unternehmensbilanzen wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden, auf die wir jetzt eingehen wollen.

Laufende Bilanzen

Üblicherweise werde Bilanzen zum Ende eines Geschäftsjahrs für einen Zeitraum von 12 Monaten erstellt. Ein typischer Bilanzstichtag ist der 31.12. Börsennotierte Unternehmen sind in der Regel dazu verpflichtet, zusätzlich Quartals- und Halbjahresbilanzen aufzustellen und zu veröffentlichten.

Sonderbilanzen

Sonderbilanzen werden zu besonderen bzw. außerordentlichen Ereignissen erstellt. Das kann unter anderem bei Gründungen, Fusionen, Sanierungen oder auch Liquidationen der Fall sein.

Handelsbilanz – Steuerbilanz

Jedes Unternehmen ist dazu verpflichtet, eine Handelsbilanz und eine Steuerbilanz aufzustellen. Bereits von den Namen kann erahnt werden, warum das notwendig ist.

Die Handelsbilanz nimmt eine handelsrechtliche Perspektive ein, während die Steuerbilanz maßgeblich für die Ermittlung der Steuern ist, etwa die Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer. Sie ist auch relevant für die Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer.

In der Praxis ist es daher nicht unüblich, dass die Handelsbilanz von der Steuerbilanz abweicht, da andere Ansatz- und Bewertungsregeln, je nach Bilanzart, gelten.

Einzelbilanz – Konzernbilanz

Ein Unternehmen stellt eine Einzelbilanz auf, wenn dieses nicht in einen Konzern eingebettet ist. Entsprechend wird von einer Konzernbilanz gesprochen, wenn innerhalb eines Konzerns verschiedene Unternehmen agieren, für die im Einzelnen auch eine Einzelbilanz aufgestellt wird.

Gerade bei multinationalen Konzernen wird dann oft eine konsolidierte Konzernbilanz aufgestellt, bei der das Vermögen, die Schulden und der Umsatz über den gesamten Konzern zusammengefasst werden.

Eröffnungsbilanz – Schlussbilanz

Zu Beginn bzw. bei Unternehmensgründung muss ein Unternehmen immer eine Eröffnungsbilanz aufstellen. Das Gleiche gilt auch bei Auflösung (Liquidation), dann kann unter Umständen auch die Aufstellung von einer Schlussbilanz verpflichtend sein.

Welche Funktionen hat eine Bilanz?

Eine Person übergibt einen Ordner mit einer Bilanz "Balance Sheet" einer anderen Person zur Analyse

Wie eingangs erwähnt, ist eine Bilanz für unterschiedliche Interessengruppen wichtig.

In diesem Zusammenhang erfüllt sie wichtige Funktionen, auf die wir im Folgenden genauer eingehen.

Dokumentationsfunktion

Zunächst ist bei den Funktionen die Dokumentationsfunktion zu nennen. Ausgehend von einer Inventur ist die Bilanz eine konkrete Aufstellung über das vorhandene Vermögen und das Kapital eines Unternehmens.

Damit kann das Unternehmen zeigen und nachweisen, wofür es die Mittel verwendet und woher diese kommen. Das kann insbesondere bei handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Fragen von Relevanz sein.

Aus buchhalterischer Sicht ist die Erstellung der Bilanz der formelle Abschluss der Buchführung.

Gewinnermittlungsfunktion

Wenn ein Unternehmen den Gewinn oder Verlust für ein Geschäftsjahrs ermitteln möchte, ergibt sich dieser aus der Differenz des Eigenkapitals zu Beginn und zum Ende des Geschäftsjahrs.

Das ist im Übrigen auch der Grund, weshalb der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag beim Aufbau der Bilanz nicht nur in der GuV, sondern auch auf der Passivseite aufgeführt wird. Andernfalls würde die Bilanz nicht „aufgehen“.

Informationsfunktion

Die Informationsfunktion einer Bilanz kann sowohl intern als auch extern genutzt werden.

Speziell können Veränderungen der Bilanzen über den Zeitablauf des Managements, aber auch Dritten wertvolle Hinweise darauf geben, ob sich ein Unternehmen in die richtige Richtung entwickelt oder nicht.

Entsprechend wichtig sind Bilanzen bei der Unternehmensbewertung von Aktiengesellschaften. Durch einen Vergleich der Bilanzen (und GuV) über die letzten 3 bis 5 Jahre können Investoren, aber auch Unternehmer ein Verständnis dafür entwickeln, in welche Richtung sich ein Unternehmen entwickelt.

Etwas einschränkend müssen wir aber erwähnen, dass ein Unternehmen bei der Bilanzierung von Geschäftsvorgängen generell Ansatz- und Bewertungsspielräume nutzen kann. Gerade börsennotierte Gesellschaften versuchen ihre Finanzen so gut wie möglich zu präsentieren (Window Dressing).

Jahresabschluss: Bilanz & Gewinn-und-Verlustrechnung

Einen ausgedruckte Bilanz wird analysisert

Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz und der Gewinn-und-Verlustrechnung (GuV). Er wird auch als rechnerischer Abschluss eines Geschäftsjahrs bezeichnet.

Je nach Gesellschaft gehört zum Abschluss auch noch ein Anhang und ein Lagebericht. Insbesondere börsennotierte Firmen sind dazu verpflichtet, weitere Informationen, die über die Bilanz und GuV hinausgehen, zu erstellen.

Die Vorgaben für den Jahresabschluss und seine Bestandteile finden sich, wie auch die Regelungen für die Bilanzierung und Buchhaltung, im Handelsgesetzbuch.

Des Weiteren müssen auch noch die internationalen Regeln beachtet werden. Falls sich eine Gesellschaft entscheidet, nach IFRS (International Financial Reporting Standards) zu dokumentieren, gehören zum Jahresabschluss noch weitere Bestandteile, wie die Kapitalflussrechnung (Cash Flow Statement).

Bilanz an einem Beispiel

Lass uns ein sehr vereinfachtes Beispiel für eine Unternehmensbilanz anschauen.

Hierfür nehmen wir an, dass die Muster GmbH folgende Bilanzposten dokumentiert hat.

Aktiva

  • Anlagevermögen (langfristig)

    • Grundstücke und Gebäude: 500.000 €

    • Maschinen und Anlagen: 100.000 €

    • Betriebsausstattung: 50.000 €

  • Umlaufvermögen (kurzfristig)

    • Roh-Hilfs- und Betriebsstoffe: 200.000 €

    • Fertige Erzeugnisse: 50.000 €

    • Forderungen aus Lieferung und Leistungen: 50.000 €

    • Bankguthaben: 50.000 €

  • Bilanzsumme (Aktiva): 1.000.000 €

Passiva

  • Eigenkapital: 300.000 €

  • Rückstellungen: 100.000 €

  • Verbindlichkeiten

    • Kurzfristige Verbindlichkeiten: 100.000 €

    • Langfristige Verbindlichkeiten: 450.000 €

    • Sonstige Verbindlichkeiten: 50.000 €

  • Bilanzsumme (Passiva): 1.000.000 €

Fazit

In diesem Ratgeber haben wir uns damit beschäftigt, was eine Bilanz ist. Vornehmlich haben wir erklärt, aus welchen Bilanzposten sich die Aktiva und Passiva einer Bilanz zusammensetzt.

Für die Bilanzierung müssen speziell die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden. Als weitere wichtige Regel solltest du die goldene Bilanzregel kennen, die für den Fortbestand eines Unternehmens von wichtiger Bedeutung sind.

Insgesamt kann zwischen verschiedenen Bilanzarten unterschieden werden, die in verschiedenen Situationen sinnvoll sind.

Zu den wichtigsten Funktionen einer Bilanz gehören die Dokumentationsfunktion, Gewinnermittlungsfunktion und die Informationsfunktion.

Zusammen mit der GuV und eventuellen weiteren Bestandteilen ist die Bilanz Teil des Jahresabschlusses eines Geschäftsjahrs.