Was ist die Einlagensicherung und wie schützt sie Sparer?

Diese Seite kann Affiliatelinks enthalten. Wir erhalten ohne zusätzliche Kosten für dich eine Provision, wenn du dich entscheidest, etwas über diese Links zu kaufen. Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzrichtlinie.

Wer schon eine Weile sein Geld bei einer Bank angelegt hat, zum Beispiel in Form von Tagesgeld oder Festgeld, hat sich sicherlich schon mal gefragt, wie sicher das Geld bei dieser ist.

Zwar kommt es nicht häufig vor, aber auch Banken können pleitegehen. Daran wurden vielen Sparer erst kürzlich durch die Pleite der Silicon Valley Bank in den USA im März 2023 erinnert.

Und genau vor solchen Pleiten sollen Sparer mit einer Einlagensicherung geschützt werden.

Aber, was genau ist eigentlich eine solcher Einlagenschutz und wie ist diese in Deutschland, Österreich und in den anderen Ländern innerhalb der EU organisiert?

Darauf und weitere wichtige Punkte gehen wir in diesem Ratgeber ein.

Das wirst du in diesem Ratgeber lernen:

Ein Mann schützt ein Glas mit Geld mit seinen Händen und vor ihm steht ein Haus aus Holzklötzen, auf dem ein Zeichen einer Bank und ein Schutzschild zu sehen ist

Was ist eine Einlagensicherung?

Eine Einlagensicherung hat das Ziel, das Geld der Sparer (die Einlagen) im Insolvenzfall von einer Kreditinstitut wie einer Bank zu schützen. Durch sie soll insbesondere verhindert werden, dass es zu einem Bankansturm kommt, falls eine Bank in eine finanzielle Schieflage gerät.

Bei so einem Bankansturm versuchen die Kunden einer Bank so schnell wie möglich ihr Geld von dieser zu holen. Dadurch kann sich die Finanzlage von dieser Bank zügig wesentlich verschlechtern, woraufhin diese ausfällt.

Das kann zu einem Dominoeffekt führen, der auf andere Banken überspringt, die mit dieser Bank verbunden sind und dieser hat das Potenzial, die ganze Funktionsfähigkeit des Banken- und Kreditsektors zu gefährden.

Dieses Risiko ist der Grund, weshalb du für deine Einlagen bei einer Bank überhaupt Zinsen bekommst. Daher sind Bankeinlagen im Grunde auch nur eine Geldanlage, bei der Risiken wie auch bei anderen Anlagemöglichkeiten beachtet werden müssen. Und es handelt sich bei ihnen eben nicht um eine prinzipiell risikofreie Anlage, von der manchmal fälschlicherweise ausgegangen wird.

Legst du zum Beispiel dein Geld als Tagesgeld bei einer Bank an, ist das größte Risiko für dich als Sparer, dass die Bank dir das Geld nicht zurückbezahlen kann. Es kommt in so einer Situation zu einem Zahlungsausfall, weswegen dieses Risiko als Ausfallrisiko bezeichnet wird.

Mit einer Einlagensicherung soll dieses Risiko reduziert werden, es kann aber auch nicht vollständig verhindert werden.

Daher wird im Allgemeinen eine gesetzlich geltende Einlagensicherung bis auf einen Höchstwert begrenzt und hat im Wesentlichen das Ziel Bankenanstürme und einen Ausfall des Bankwesens zu verhindern.

Die Aufgabe der Einlagensicherung wird im Regelfall entweder von unabhängigen Versicherungen, wie etwa in den USA, oder von Einlagensicherungsfonds, wie das bei den EU-Mitgliedstaaten der Fall ist, übernommen.

In diesem Ratgeber konzentrieren wir uns darauf, wie die Einlagensicherung innerhalb der EU und insbesondere in Deutschland und in Österreich umgesetzt wird.

Wie schützt die Einlagensicherung Sparer bei einer Bankenpleite?

Jemand schütz ein Sparschwein, das zum Teil gebrochen ist und mit Pflastern geklebt wurde, mit seinen Händen

In der Europäischen Union werden die Mindestanforderungen von den EG Richtlinien 94/19/EG und 97/9/EG vorgeschrieben und dann ist das nationale Recht der jeweiligen Länder umgesetzt. Zum Beispiel In Deutschland mit dem Einlagensicherungsgesetz.

Gemäß dieser europäischen Richtlinien sind in den Mitgliedstaaten der EU, die Einlagen von Sparern bis maximal 100.000 € pro Person und Bank geschützt und bei Gemeinschaftskonten ein Betrag von 200.000 €.

Diese Beträge sind innerhalb von 20 Bankarbeitstagen zu erstatten, ab 2024 gilt eine Frist von 7 Tagen, wie das zum Beispiel bereits für Einlagen in Deutschland der Fall ist.

Diese Absicherung gilt für alle typischen Bank- und Sparprodukte. Dazu zählen vornehmlich Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Auch Sparbriefe, wenn es sich nicht um nachrangige handelt, zählen dazu.

Einlagensicherung pro Kunde und Bank

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Einlagensicherung pro Kunde und Bank gilt und nicht, wie manchmal angenommen, pro Finanzprodukt. Wenn du als Einleger bei einer Bank mehrere Konten hast, dann gilt die Einlagensicherung für die Gesamtsumme über all diese Konten und nicht pro Konto.

Praktisch bedeutet das, dass sollte die Bank ausfallen, bei der du Einlagen hast, schützt dich die Einlagensicherung vor einem möglichen Verlust von 100.000 Euro über alle Einlagen, die du bei dieser Bank hast. Beträge, die darüber hinaus gehen, sichern die Einlagensicherungssysteme nach den EU-Regularien, nicht ab.

Allerdings kann es sein, dass auch höhere Beträge abgesichert werden, das hängt im Wesentlichen davon ab, ob deine Bank sich zusätzlich zur verpflichtenden Einlagensicherung Mitglied in einer freiwilligen Einlagensicherung ist.

Wir würden dir aber empfehlen, dich nur auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro zu verlassen und das Kapital, wenn notwendig, auf unterschiedliche Banken zu verteilen.

Bei unterschiedlichen Banken auf die Unabhängigkeit achten

Ein Sparschwein steht allein umgeben von anderen Sparschweinen und zeigt seine Unabhängigkeit von den anderen

Des Weiteren musst du darauf achten, wenn du deine Konten bei unterschiedlichen Banken hast, ob diese Banken tatsächlich unabhängig voneinander sind. Sonst kann es sein, dass der Maximalbetrag der Einlagensicherung überschritten wird.

Ein anschauliches Beispiel ist die Commerzbank und die comdirect, bei denen es sich optisch von außen um zwei unterschiedliche Banken handelt, stattdessen gehören aber beide zum gleichen Konzern, da die comdirect nur eine Marke der Commerzbank ist.

Wenn du dann bei der Commerzbank 100.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto hast und bei der comdirect 50.000 €, dann würdest du den Höchstbetrag, der nach den Regularien der Europäischen Union gilt, um 50.000 € überschreiten.

Wie funktioniert die Einlagensicherung in Deutschland?

Ein Mann schützt ein Glas mit Geld mit seinen Händen und vor ihm steht ein Haus aus Holzklötzen, auf dem eine Deutschland-Karte und ein Schutzschild zu sehen ist und das gerade von einer Lupe untersucht wird

Kein anderes Land gilt als so überreguliert wie Deutschland und das zeigt sich leider auch bei der Organisation der Einlagensicherung.

Aufgrund der unterschiedlichen Bankensysteme unterscheiden sich die Einlagensicherungssysteme zwischen den öffentlich-rechtlichen Banken und den Privatbanken. Je nach Bank musst du dann andere Bedingungen beachten.

Gemeinsam haben aber alle Einlagensicherungssysteme, dass diese mindestens die gesetzliche Einlagensicherung von 100.000 Euro pro Bank und Kunde absichern müssen, die innerhalb von 7 Bankarbeitstagen zu erstatten ist.

Einlagensicherung bei Privatbanken

Die Einlagensicherung wird bei den Privatbanken von der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) verantwortet.

Diese hat vom Bundesfinanzministerium den Auftrag, die gesetzliche Einlagensicherung in der Höhe von 100.000 € pro Kunde und Bank sicherzustellen. Des Weiteren entschädigt sie die Sparer, sollte es zu einer Bankeninsolvenz kommen.

In diesem Zusammenhang gibt es allerdings eine Besonderheit, über die du dir im Klaren sein solltest: Diese ist, dass nicht für allen Privatbanken, die in Deutschland tätig sind, die Einlagen von der Ent­schä­di­gungs­ein­rich­tung deutscher Banken abgesichert werden.

Bei manchen Privatbanken, die Tochtergesellschaften innerhalb großer Bankengruppen sind, werden die Einlagen von einem System abgesichert, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz hat.

Zum Beispiel ist die bekannte Consorsbank eine Tochtergesellschaft der französischen Großbank BNP Paribas, weshalb bei der Consorsbank Einlagen vom französischen Einlagensicherungsfonds „Fonds de Garantie des Dépôts et de Résolution“ (FGDR) abgesichert werden.

Finanzierung

Die EdB finanziert sich aus den Beiträgen, die von den Mitgliedern bezahlt werden. Diese würden aber mit Sicherheit nicht ansatzweise ausreichen, wenn es tatsächlich zu einer schweren Bankenkrise kommen würde, weshalb davon auszugehen ist, dass in so einer der Staat einspringen wird.

Ähnlich wie das während der Finanzkrise passiert ist, als 2008 die deutsche Bundesregierung ankündigte, die Einlagen von deutschen Sparern unbegrenzt zu garantieren („Die Spareinlagen sind sicher“).

Zusätzliche freiwillige Sicherung

Die meisten Privatbanken bieten ihren Kunden allerdings noch eine weitergehende, freiwillige Sicherung ihrer Einlagen, indem sie Mitglied im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB) sind.

Aufgrund dieser sind die Einlagen von privaten Sparern mit mindestens 750.000 Euro bis maximal 5 Mio. € (2023) abgesichert und der Maximalbetrag ändert sich ab 2030 auf 1 Mio. €.

Zusätzlich gibt es noch einigen Banken, die eine freiwillige Sicherung ihrer Einlagen über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. (VÖB) vornehmen.

Trotz der möglichen freiwilligen Absicherung, die weit über 100.000 Euro hinausgehen, würden wir dir als Bankkunden nahelegen, dich nicht darauf zu verlassen.

Stattdessen solltest du dein Geld bei den Banken so aufteilen, dass du den gesetzlich festgelegten Höchstbetrag von 100.000 Euro nicht überschreitest.

Einlagensicherung bei öffentlich-rechtlichen Banken

Ein Geldbündel wird von Ketten gesichert

Die Sparkassen und Volksbanken (Genossenschaftsbanken) haben eigene Einlagensicherungssysteme, die als gleichwertig mit der gesetzlichen Einlagensicherung anerkannt werden.

Diese Banken treten in ihren jeweiligen Verbänden als Gemeinschaft auf. Das bedeutet, gerät eines der Institute in finanzielle Schwierigkeiten, springen die anderen für dieses ein. Wegen dieser Verbundgarantie kann es erst gar nicht zu einer Bankenpleite kommen, weshalb die Einlagen der Kunden in unbegrenzter Höhe abgesichert sind (zumindest theoretisch).

Daher ist bei den öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute im Vergleich zu den Privatbanken keine Unterscheidung in eine gesetzliche oder freiwillige Einlagensicherung notwendig.

Das Sicherungssystem bei den Sparkassen ist der Haftungsverbund der Sparkassen-Finanzgruppe und bei den Volksbanken die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR).

Ähnlich wie bei den Privatbanken würden wir dir aber nicht empfehlen, "blind“ darauf zu vertrauen. Unserer Ansicht nach kann kein Sicherungssystem garantieren, dass es in jeder Bankenkrise in der Lage wäre, alle Einlagen unbegrenzt zu erfüllen.

Welche funktioniert die Einlagensicherung in Österreich?

Ein Mann schützt ein Glas mit Geld mit seinen Händen und vor ihm steht ein Haus aus Holzklötzen, auf dem eine Österreich-Karte und ein Schutzschild zu sehen ist und das gerade von einer Lupe untersucht wird

Das Einlagensicherungsystem in Österreich ist ähnlich aufgebaut wie in Deutschland. Es unterteilt sich im Wesentlichen in zwei Sicherungssysteme.

Die Aufgabe der gesetzliche Einlagensicherung wird von der AUSTRIA GesembH (ESA) übernommen und im Allgemeinen sind alle Banken in Österreich dazu verpflichtet, Mitglied von dieser Einrichtung sein.

Diese Einrichtung sichert, wie von den europäischen Richtlinien vorgesehen, Einlagen in Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank ab.

Ausgenommen von einer Mitgliedspflicht im ESA sind nur Banken, die dem österreichischen Sparkassensektor angehören. Für diese Banken übernimmt die Sparkassen-Haftungs GmbH die Rolle als Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungssystem.

Sie wird von der österreichischen Finanzmarktaufsicht als gleichwertig mit der gesetzlichen Einlagensicherung, der ESA, anerkannt.

Zusätzlich zur allgemeinen Einlagensicherung können die Einlagen von Sparern durch vertraglich vereinbarte institutsbezogene Sicherungssysteme abgesichert werden.

Bei diesen sichern sich die teilnehmenden Institute eine gegenseitige finanzielle Unterstützung zu. Solche Vereinbarungen werden insbesondere unter den Raiffeisenbanken und Volksbanken getroffen.

Wie komme ich bei einer Bankenpleite an mein Geld?

Jemand versucht Geld aus einem Sparschwein zu bekommen, das mit Pflastern geflickt wurde

Wenn es tatsächlich zu einer Pleite von deiner Bank kommt, bist du nicht in der Pflicht dir dein Geld "wiederzuholen“.

Stattdessen wird sich der Einlagensicherungsfonds, der verantwortlich ist, bei dir von selbst melden. Du musst dich weder an die Bank noch an den Fonds wenden.

Wie eingangs erwähnt, hat der Einlagensicherungsfonds in Deutschland (und ab 2024) in der ganzen Europäischen Union) sieben Bankarbeitstage Zeit, um dir dein Geld zu erstatten.

Unter Umständen kann es aber länger dauern, etwa wenn du bei der Bank unvollständige oder veraltete Kontaktdaten hinterlegt hast, denn in diesem Fall muss die Sicherungseinrichtung zuerst deine Kontaktdaten ermitteln. Daher ist es empfehlenswert, diese Angaben immer aktuell zu halten.

Nach einer Bankenpleite hast du im Übrigen 5 Jahre Zeit, um deinen Anspruch auf deine Einlagen geltend zu machen, erst dann verjährt dieser. Damit solltest du ausreichend Zeit haben, um dir dein Geld erstatten zu lassen.

Was gilt für die Einlagensicherung für Banken aus dem EU-Ausland?

Ein Mann schützt ein Glas mit Geld mit seinen Händen und vor ihm steht ein Haus aus Holzklötzen, auf dem die Flagge der EU und ein Schutzschild zu sehen ist und das gerade von einer Lupe untersucht wird

Wenn du Tagesgelder oder Festgelder auf Enqome vergleichst, wirst du feststellen, dass die Angeboten mit den besten Zinsen häufig von Banken aus dem EU-Ausland gemacht werden.

Für diese Banken gelten die gleichen Regularien wie für deutsche oder österreichische Banken: Eine gesetzliches Sicherungssystem muss pro Kunde und Bank mindestens einen Betrag von 100.000 Euro absichern.

Allerdings stellt sich in diesem Fall die Frage, wie eine Entschädigung bei einer möglichen Insolvenz von so einer ausländischen Bank abläuft. In diesem Kontext wäre es für dich als Sparer umständlich, wenn du dich mit einer ausländischen Bank auseinandersetzen müsstest, dessen Sprache du vermutlich nicht sprichst.

Deswegen läuft in solchen Fällen die Entschädigung über das deutsche Einlagensicherungssystem, das von der verantwortlichen ausländischen Einrichtung beauftragt wird.

Die ausländische Bank würde sich dann an die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) wenden, damit diese in ihrem Auftrag die Sparer in Deutschland entschädigt.

Welche Einlagensicherungen innerhalb der EU sind empfehlenswert?

Eine Lupe untersucht die EU Länder auf einer Landkarte, um die besten Einlagensicherungen zu finden

Im Allgemeinen gelten für alle Banken der Europäischen Union die gleichen Bedingungen, wenn sie Einlagen von Sparern akzeptieren. Sie müssen diese in einer Höhe von 100.000 Euro pro Kunde und Bank absichern.

Wie aber erwähnt, kann es sein, dass selbst das beste Sicherungssystem irgendwann seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Zu so einer Situation kann es zum Beispiel wegen einer schweren Bankenkrise kommen, die über einen längeren Zeitraum anhält.

Wie vergangene Krisen gezeigt haben, bleibt dann dem Staat nichts anderes übrig als in die "Bresche zu springen“, um einen Kollapse des Bankensystems zu verhindern, der mit Sicherheit fatale und unkalkulierbare Konsequenzen hätte.

Wenn du dir ein Bild darüber machen möchtest, zu welcher Situation es kommen könnte, ist die Great Depression ein historisches Beispiel dafür.

Außerdem ist auch davon auszugehen, dass die Europäische Union nicht tatenlos dabei zu sehen wird, wie eines ihrer Mitglieder ins wirtschaftliche Chaos stürzt. Dieses Verhalten zeige sie während der europäischen Schuldenkrise, in der verschiedene Mitgliedstaaten vor einem wirtschaftlichen Zusammenbruch bewahrt wurden.

Sich als Sparer aber nur darauf zu verlassen, dass die Europäische Union als Retter auftritt, ist nach unserer Ansicht nicht empfehlenswert. Stattdessen ist es sinnvoll, sich auf die Banken in den Ländern zu konzentrieren, die als besonders solvent und verlässlich gelten.

Das sind die Länder, die von den bekannten Ratingagenturen, dazu gehört zum Beispiel Standard & Poor’s (S&P), ein sehr gutes Rating von AA+ bis AAA für ihre Kreditwürdigkeit erhalten haben.

Zum aktuellen Zeitpunkt sind das die folgenden Länder (mit dazugehörigen S&P Rating):

  • Dänemark: AAA

  • Deutschland: AAA

  • Finnland: AA+

  • Luxemburg: AAA

  • Niederlande: AAA

  • Österreich: AA+

  • Schweden: AAA

Unter diesen Ländern sind auch solche, die zwar der EU angehören, aber nicht den Euro eingeführt haben. Dazu gehören Dänemark und Schweden. Bei diesen Ländern musst du beachten, dass sich wegen der Währungsumrechnung kleinere Mindestbeträge für die Sicherung der Einlagen gelten könnten.

Die Begründung dafür ist, dass diese nur alle Paare Jahre erneut festgelegt werden, weshalb nicht immer ein Betrag von 100.000 Euro abgesichert wird.

Fazit

In diesem Ratgeber sind wir darauf eingegangen, was eine Einlagensicherung ist, wie sie Sparer schützt und wie sie Deutschland und Österreich funktioniert.

Des Weiteren haben wir erklärt, was bei der Absicherung von Einlagen im EU-Ausland beachtet werden sollte und welche Länder innerhalb der EU eine sehr gute Kreditwürdigkeit haben.

Im Allgemeinen würden wir dir als Sparer empfehlen, nicht mehr Geld als 100.000 Euro bei einer Bank zu haben, unabhängig davon, welche Bedingungen im Detail gelten.

Dieser Betrag entspricht in allen Mitgliedsländern der EU der Summe, die von der gesetzlichen Einlagensicherung abgesichert werden muss.