Ist eine Kontopfändung im Online Banking sichtbar? Einfach erklärt
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Reza Machdi-Ghazvini, CAIAJa, bei vielen Banken kannst du im Online Banking eine Kontopfändung erkennen. Hat deine Bank per Post einen Pfändungsbeschluss gegen dich erhalten, wird sie dein Konto unverzüglich sperren und das dir auch anzeigen.
Was du aber im Online Banking siehst, ist nicht rechtlich verbindlich. Deine Bank setzt nur das um, wozu sie gesetzlich verpflichtet ist.
Das wirst du in diesem Ratgeber lernen:
Wann kann ich mir sicher über eine Kontopfändung sein?
Bei einer Pfändung erhält deine Bank einen Pfändungsbeschluss von der Person, bei der du Schulden hast und die jetzt von dir Geld fordert.
Im Anschluss wird dein Konto typischerweise sofort von der Bank gesperrt. Du kannst dich zwar noch ins Online-Banking deines gesperrten Kontos einloggen, aber keine Verfügungen (Überweisungen) vornehmen.
Du erhältst im Anschluss dann eine Kopie des Pfändungsbeschlusses für deine Unterlagen.
Rechtlich gesehen ist dabei der Pfändungsbeschluss entscheidend. Und nicht die Kontosperrung.
Dieser Ablauf hat für den Gläubiger (die Person, die von dir Geld will) den Vorteil, dass du nicht vorher dein Konto leerräumen kannst, um der Pfändung auszuweichen.
Für dich als Schuldner wiederum hat es den Nachteil, dass dir durch dein gesperrtes Girokonto die Hände gebunden sind.
Wie erkenne ich eine Pfändung im Online Banking?
Bist du dir nicht sicher, ob dein Konto wirklich gepfändet wurde?
Nachfolgend findest du ein paar eindeutige Hinweise, dass dein Konto gepfändet wurde.
#1 Mitteilung im Postfach über die Pfändung
Im Online Banking ist in deinem elektronischen Postfach ein Schreiben, dass dir die Kontopfändung mitteilt.
#2 Überweisungen nicht mehr möglich
Du willst einen Zahlungsauftrag, also eine Überweisung vornehmen, die mit einer Fehlermeldung mit Hinweis auf eine Pfändung abgelehnt wird.
#3 Überweisungen an den Gläubiger
In den Umsätzen oder Kontoauszügen deines Girokontos findest du Überweisungen an den Gläubiger, die du nicht veranlasst hast.
Diese Überweisungen wurden von der Bank aufgrund der Pfändung in Auftrag gegeben.
#4 Daueraufträge werden nicht ausgeführt
Deine Daueraufträge für die Miete, Strom und andere Produkte und Dienstleistungen des täglichen Lebens wurden nicht ausgeführt.
#5 Lastschriften werden nicht ausgeführt
Aufgrund der Kontopfändung konnten Lastschriften nicht eingezogen werden.
#6 Dispokredit wird nicht mehr angezeigt
Dein Dispokredit wird als "nicht verfügbar" angezeigt oder mit einem Betrag von 0 €.
#7 Kreditkarte (-Limit) wird nicht mehr angezeigt
Deine Kreditkarte wird dir entweder nicht mehr angezeigt oder mit einem Kreditkartenlimit von 0 €.
Wie erkenne ich, ob mein Konto in ein P-Konto umgewandelt wurde?
Aufgrund der Pfändung hast du (hoffentlich) schnell reagiert und dein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umgewandelt.
Wie kann ich mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?
Falls du das noch nicht gemacht hast und dein Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln möchtest, reicht es aus, wenn du das deiner Bank mitteilst.
In den meisten Fällen kannst du das sogar einfach im Online Banking machen.
Banken sind dazu verpflichtet, ein übliches Konto in ein P-Konto innerhalb von vier Geschäftstagen umzuwandeln.
Du kannst dich entsprechend darauf verlassen, dass es zu einer Umwandlung innerhalb dieser Zeit kommt. Andernfalls muss die Bank dafür haften.
Ein P-Konto erkennst du dann im Online-Banking daran, dass dein Konto mit dem Status P-Konto geführt.
Außerdem kannst du diesen Status auch auf den Kontoauszügen erkennen.
Von deiner Bank hängt im übrigen auch ab, ob sie dir die Freibeträge auch im Online Banking anzeigen oder nur auf deinen Kontoauszügen.
Um sicherzugehen, solltest du aber bei deiner Bank nachfragen.
Wie sieht eine Kontopfändung im Online Banking aus?
Der grundsätzliche Ablauf einer Kontopfändung ist bei allen Banken gleichen. Allerdings gibt es kleine Unterschiede dabei, wie eine Kontopfändung im Online Banking abgebildet wird und welche Informationen angezeigt werden.
Im Folgenden gehen wir darauf ein, wie verschiedene Banken eine Kontopfändung im Online Banking deines Kontos abbilden.
Kontopfändung im Online Banking: Sparkasse
Im Folgenden findest du die Aussagen der Sparkasse Karlsruhe.
Wichtig: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass diese Aussagen auch für deine Sparkasse gelten. Es kann aber zu kleinen Unterschieden kommen. Frag also bei deinem Berater oder deiner Beraterin nach, um sicherzugehen.
Folgen einer Pfändung
Nach einer Kontopfändung wird das Guthaben auf Ihrem Konto bis zur Höhe der Pfändung gesperrt.
Es gibt keinen automatischen Schutz Ihres Existenzminimums, auch nicht eventueller Sozialleistungen. Somit wird das gesamte Girokontoguthaben gesperrt.
Auszahlungen sind nur noch möglich, wenn Ihr Girokonto mehr Guthaben als der gepfändete Betrag ausweist. Dies gilt auch für Daueraufträge und Lastschriften. Auch Ihre Sparkassen-Card (Debitkarte) ist im Zahlungsverkehr nicht mehr einsetzbar.
Wie erfolgt die Information über eine Pfändung?
Sie erhalten schriftlich eine ausführliche Information über die Zustellung der Pfändung durch einen Gerichtsvollzieher oder einen öffentlich rechtlichen Gläubiger wie bspw. das Finanzamt, die Krankenkasse oder das Hauptzollamt.
Wie erfahre ich meinen verfügbaren Betrag?
Der verfügbare Betrag und der pfändbare Betrag ist der Teil des Grundfreibetrages, der noch nicht ausgeschöpft ist. Diesen erhalten Sie über den Kontoauszug, im Online-Banking oder über die Pfändungs-Hotline.
Kontopfändung im Online Banking: Volksbank
Im Folgenden findest du die Aussage der Volksbank Mittelhessen.
Genauso wie bei den Sparkassen gilt: Diese Aussagen gilt höchstwahrscheinlich auch für deine Volksbank. Allerdings musst du mit Abweichungen rechnen und fragst daher zur Sicherheit nach.
Wo kann ich als P-Kontoinhaber sehen, welche Beträge mir noch zur Verfügung stehen?
Als P-Konto Inhaber erhalten Sie die Information über den auszahlbaren Pfändungsfreibetrag und den Betrag, der mit Ablauf des laufenden Kalendermonats nicht mehr pfändungsfrei ist im Online-Banking/VR Banking App bei den Details und am GAA bei der Kontostandsinformation ausgewiesen.
Kontopfändung im Online Banking: Postbank
Im Folgenden findest du die Aussage der Postbank.
Ab wann kann ich über mein verfügbares Guthaben auf dem P-Konto verfügen?
Wenn Ihr gepfändetes Girokonto ein P-Konto ist, wird die Postbank das Guthaben bzw. die Zahlungseingänge gegen Ihren Pfändungsfreibetrag disponieren und – sofern der Freibetrag durch den Zahlungseingang nicht überschritten wird – diesen taggleich nach Gutschrift für Sie verfügbar stellen. Bitte beachten Sie, dass die Postbank – gerade zu Spitzenzeiten (z. B. Monatswechsel) – sehr viele Zahlungen disponieren muss.
Unter der Postbank Rufnummer 0228 5500 1000 können Sie sich rund um die Uhr das verfügbare Guthaben auf Ihrem P-Konto ansagen lassen. Halten Sie bitte Ihre Postbank Girokontonummer sowie Ihre Telefon-Banking-Geheimzahl bereit.
Kontopfändung im Online Banking: Commerzbank
Im Folgenden findest du die Aussage der Commerzbank.
Was passiert, wenn mein Konto gepfändet wird?
Sobald eine Kontopfändung bei Ihnen vorliegt, werden sämtliche Verfügungen auf dem gepfändeten Konto verhindert und dieses Konto sowie zugehörige Kreditkarten gesperrt. Von der Sperrung sind auch weitere, durch uns ausgegebene Kreditkarten betroffen.
Sie können von Ihren Konten kein Geld abheben oder überweisen und das weder in der Filiale noch am Geldautomaten, im Online Banking oder telefonisch. Die Sperrung Ihrer Konten wird wieder aufgehoben, wenn Sie beim Gläubiger den vollständigen Pfändungsbetrag begleichen oder der Gläubiger uns schriftlich informiert, dass die Pfändung aufgehoben ist.
Kann ich ein neues Konto trotz Pfändung eröffnen?
Damit dein Girokonto gepfändet werden kann, muss es dem Gläubiger bekannt sein.
Dein Konto konnte nur gepfändet werden, da du es bei Vertragsabschluss angegeben hast. Oder weil du von dem Konto Zahlungen geleistet hast.
Das bedeutet für dich: Du kannst ein neues Konto eröffnen, ohne dass es direkt gepfändet wirst, wenn du dabei richtig vorgehst.
Zuerst ist es wichtig, dass du dein neues Girokonto bei einer Bank eröffnest, die nicht unmittelbar mit deiner alten Bank in Verbindung steht.
Folgende Situationen solltest du entsprechend meiden:
Comdirect/Commerzbank: Diese Banken gehören zusammen. Warst du vorher also bei einer der Banken, solltest du dort kein neues Konto eröffnen.
Sparkassenverband: Warst du vorher bei einer Sparkasse, solltest du kein neues Konto bei einer anderen Sparkasse eröffnen.
Volksbanken: Genauso wie bei den Sparkassen gilt das Gleiche bei den Volksbanken. Du solltest ein neues Konto nicht bei einer Volksbank eröffnen, wenn du vorher bei einer anderen Volksbank warst.
Danach ist es wichtig, dass du ein schufafreies Konto eröffnest.
Denn die laufende Kontopfändung wird der Schufa gemeldet und ist damit für alle Banken, die mit der Schufa zusammenarbeiten, sichtbar.
Im Übrigen gilt das auch für die versuchte Kontoeröffnung, die dann ebenfalls deiner alten Bank angezeigt wird.
Das bedeutet, für dein neues Girokonto ist es wichtig, dass weder die Schufa abgefragt wird noch das neue Konto in die Schufa eingetragen wird.
Diese Bedingungen würde zum Beispiel das bunq Girokonto erfüllen.
Du bekommst das Girokonto mit einer deutschen IBAN und ohne Schufa. Und bei bunq handelt es sich um eine niederländische Bank, daher gilt auch eine Einlagensicherung bis 100.000 € für dein Guthaben auf dem Konto.
Wichtig: Falls du ein neues Girokonto bei bunq eröffnet, solltest du auf gar keinen Fall Beträge von deinem alten Konto auf das neue Konto überweisen. Denn so erfährt deine neue Bank definitiv von dem Konto und dann kannst du es dir auch gleich sparen.
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Fazit
Eine Kontopfändung ist unangenehm und führt bei Betroffenen zu Unsicherheit.
In diesem Artikel haben wir dir gezeigt, wie du schnell im Online Banking erkennen kannst, ob dein Girokonto gepfändet wurde. Des Weiteren sind wir darauf eingegangen, wie bekannte Banken mit einer Kontopfändung umgehen.
Außerdem haben wir dir abschließend gezeigt, wie du ein neues Konto eröffnen kannst, das nicht sofort gepfändet wird.