Überblick über deine Freistellungsaufträge verloren? So gehst du vor

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Seit 2023 kannst du Kapitalerträge von bis zu 1.000 € steuerfrei behalten. Vorausgesetzt, du hast einen Freistellungsauftrag eingerichtet.

Gerade wenn du verschiedene Konten oder Depots hast, kann man leicht den Überblick verlieren. Insbesondere dann, wenn du häufig dein Tagesgeldkonto oder Festgeldkonto wechselst.

Wir zeigen dir Schritt für Schritt, wie du schnell wieder Ordnung in deine Freibeträge bekommst. Um zu verhindern, dass du kein Geld an das Finanzamt verschenkst.

In diesem Ratgeber führen wir dich durch folgende Schritte und beantworten noch ein paar wichtige Fragen:

Eine Lupe sucht die 1000 Euro aus den Freistellungsaufträgen zwischen verschiedenen Zahlen

Warum sind Freistellungsaufträge so wichtig?

Auf die Gewinne deiner Geldanlage musst du Steuern zahlen, die sogenannte Kapitalertragssteuer. Das sind 25 %, plus Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer. Dann bist du bei etwa 26,4 % - 28 %.

Der Staat möchte aber Sparer unterstützen, daher bleiben die ersten 1.000 € an erzielten Kapitalerträgen steuerfrei. Das ist der sogenannte Sparerpauschbetrag.

Um von ihm zu profitieren, musst du deiner Bank oder Broker mit einem Freistellungsauftrag mitteilen, dass du den Freibetrag nutzen möchtest. Denn Finanzinstitute in Deutschland führen die Kapitalertragssteuer direkt an das Finanzamt, ohne dich vorher zu fragen.

Wenn du daher Steuern sparen möchtest, solltest du deiner Bank unbedingt einen Freistellungsauftrag erteilen.

Kommen wir aber zurück zum Thema: Was kannst du tun, wenn du den Überblick verloren hast?

Leider gibt es keine zentrale Stelle, bei der du nachfragen kannst, wo du welche Aufträge erteilt hast. Doch es nicht so schwer, sich diese Informationen zu beschaffen.

Folge einfach unserer kurzen Anleitung und schon hast du bald wieder den Durchblick.

Schritt 1: Liste alle Konten mit Kapitalerträgen auf 📝

Zunächst benötigst du einen Überblick über all deine Banken und Konten, die Erträge erzeugen. Das sind die sogenannten Kapitalerträge.

Wenn du diese Liste bereits hast, kannst du direkt mit Schritt 2 weitermachen. Aber eventuell willst du die Gelegenheit nutzen und noch mal prüfen, dass du nicht ein neues oder altes Konto übersehen hast.

Kapitalerträge können aus Zinsen, Dividenden, Gewinnausschüttungen oder Gewinne beim Verkauf von Anlagen entstehen.

Zu den Bankverbindungen mit Kapitalerträgen gehören in der Regel:

Wichtig: Nur inländische Finanzinstitute führen die Abgeltungssteuer direkt ab. Das heißt, nur Finanzinstitute in Deutschland zahlen die Steuern auf deine Einkünfte direkt an das Finanzamt.

Bei ausländischen Instituten musst du die Kapitalertragsteuer erst später über deine Steuererklärung zahlen. Daher musst du bei ausländischen Banken, Brokern, P2P Plattformen oder Instituten keinen Freistellungsauftrag erteilen.

Schritt 2: Prüfe die Höhe der Freistellungsaufträge 🔍

Wenn du deine Liste fertiggestellt hast, musst du danach herausfinden, welche Aufträge du erteilt hast. Hierzu hast du mehrere Möglichkeiten: Online-Banking, E-Mail, Post oder Telefon.

💡 Tipp: Selbst wenn du bei einigen Konten noch weißt, welchen Freibetrag du dort hinterlegt hast, solltest du die Information sicherheitshalber überprüfen. Denn durch die Erhöhung des Freibetrages von 801 € auf 1.000 € wurden alle Freistellungsanträge automatisch anteilig erhöht.

Im Online-Banking

Bei vielen Banken und Brokern ist die Höhe des Freistellungsauftrags im Online-Banking hinterlegt.

Da du den Betrag selbst herausfinden kannst, ist diese Option meistens die schnellste, da du nicht auf eine Antwort warten musst.

Meistens findest du die Informationen über deinen Freistellungsauftrag an anderen Stellen im Online-Banking. Klicke dich einfach kurz durch die Übersicht. Wenn du dabei nicht erfolgreich bist, kannst du mit einer Internetsuche "Freistellungsauftrag Online-Banking (Bankname)" ebenfalls die Stelle herausfinden.

Zum Beispiel befindet sich bei der DKB der Freistellungsauftrag direkt unter dem Menüpunkt „Service“.

Screenshot des Freistellungsauftrages bei de DKB

Per E-Mail oder Post

Wenn du die Information nicht im Online-Banking von deiner Bank oder Broker abrufen kannst, kannst du sie bitten, dir diese schriftlich mitzuteilen.

Schicke hierfür einfach eine E-Mail oder Brief per Post, in dem du dazu aufforderst, dir die Information zu schicken. Das geht ganz formlos. Wenn du aber lieber ein Musterschreiben nutzen möchtest, nimm einfach Folgendes:

Musteranschreiben „Freistellungsauftrag abfragen“

Abfrage des Freistellungsauftrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um Informationen darüber, ob und in welcher Höhe ich einen Freistellungsauftrag bei Ihnen eingereicht habe.

Beste Grüße

[Vorname Nachname]
[Adresse]
[Kontonummer]
[Kundenummer]

Wichtig ist, dass deine Bank klar erkennen kann, wer du bist. Hierfür ist dein voller Name, Anschrift und am besten Konto- bzw. Kundennummer sinnvoll.

Außerdem solltest du daran denken, das Schreiben zu unterschreiben.

Per Telefon

Bei vielen Kreditinstituten kannst du die Information auch per Telefon anfragen. Das geht aus Sicherheitsgründen aber häufig nur über das Telefon-Banking.

Oder die Information wird an deine hinterlegte Adresse verschickt, damit sie nicht von Unbefugten abgefragt wird.

Schritt 3: Verteile die Beträge sinnvoll ✅

Nachdem du weißt, welches Konto welchen Freibetrag nutzt, kannst du die Angaben überprüfen. Denn dein Ziel ist es, deinen Freibetrag voll in Anspruch zu nehmen.

Daher sollte sich die Höhe des Freibetrages nach der Höhe der erwarteten Kapitalerträge richten.

Hast du etwa ein Tagesgeldkonto und ein Wertpapierdepot, so wirst du wahrscheinlich mit dem Tagesgeldkonto weniger Einkünfte generieren als mit dem Depot.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du dein Geld gut diversifiziert in Wertpapiere wie Aktien oder ETFs angelegt hast. Bei denen du Dividenden erhältst und Kursgewinne erzielst.

Schauen wir uns das an einem Beispiel an.

Beispiel: Freibetrag sinnvoll aufteilen

Du hast folgende drei Konten und erwartete Rendite:

  • Tagesgeldkonto: erwartete Rendite 50 €

  • Festgeldkonto: erwartete Rendite 100 €

  • Depot: erwartete Rendite 1000 €

Du könntest jetzt einfach einen Freistellungsauftrag über den Betrag von 1.000 € für deine Depot erteilen und damit wäre die Sache erledigt. Richtig?

Nicht ganz.

Denn die Erträge von Wertpapieren unterliegen Schwankungen, so erzielst du eventuell in einem Jahr weniger als 1.000 € und der Rest des Freibetrages wäre ungenutzt.

Da die Rendite von Tagesgeld und Festgeld relativ stabil ist und du die Erträge gut planen kannst, wäre folgende Aufteilung vermutlich sinnvoller:

  • Tagesgeldkonto: Freistellungsauftrag in Höhe von 50 €

  • Festgeldkonto: Freistellungsauftrag in Höhe von 100 €

  • Depot: Freistellungsauftrag in Höhe von 850 €

💡 Wichtig: Bei zusammenveranlagten Personen gilt ein Freibetrag von 2.000 €.

Schritt 4: Teile neue Freistellungsaufträge mit ✍️

Nachdem du eine sinnvolle Aufteilung gefunden hast, musst du die Freistellungsbeträge den Finanzinstituten mitteilen.

Wie bei der Abfrage der bereits erteilten Freistellungsaufträge kannst du das im Online-Banking oder per E-Mail bzw. Post machen.

Am schnellsten geht es aber im Online-Banking. Daher solltest du sie darüber einpflegen. Diese Vorgehensweise wird im übrigens auch von den meisten Finanzinstituten bevorzugt, da sie weniger arbeitsintensiv ist.

Wenn das aber nicht geht oder du deine Log-in Daten nicht zur Hand hast, kannst du einen Brief oder eine E-Mail schreiben.

Das Anschreiben sollte unbedingt folgende Angaben enthalten:

  • Auftrag: erteile den Auftrag, die anfallenden Kapitalerträge und Dividenden vom Steuerabzug freizustellen

  • Betrag: teile mit, ob der ganze Freiertrag oder nur ein Teil genutzt werden soll, z. B. „Bis zu einem Betrag von ... €“

  • Zeitraum: teile mit, wie lange der Auftrag gelten soll. Am einfachsten ist ein unbegrenzter Zeitraum, bzw. solange, bis du einen anderen Auftrag erteilst.

Was passiert, wenn ich Aufträge von mehr als 1.000 Euro erteilt habe?

Wenn du mehrere Freistellungsaufträge erteilt hast, die in Summe über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 € liegen, dann ist das zunächst kein Weltuntergang.

Selbst dann, wenn du deinen Freibetrag dadurch überschritten hast. Diesen Fehlern musst du dann aber korrigieren.

Wir zeigen dir mit zwei Beispielen, wie du vorgehen kannst.

Grafik von zwei Beispielen wenn zu hohe Freistellungsaufträge erteilt wurden

Beispiel 1: Kapitalerträge unter 1.000 Euro

Du hast bei Bank A und Bank B jeweils einen Freistellungsaufträge von 600 € erteilt. Du hast den verfügbaren Betrag von 1.000 € somit um 200 € überschritten.

Doch wenn du letztlich geringere Kapitalerträge hattest, beispielsweise 600 € bei Bank A und 400 € bei Bank B, hast du nur 1.000 € wirklich wahrgenommen.

Da nicht die Beträge in den Freistellungsaufträgen an das Finanzamt gemeldet werden, sondern nur die tatsächlich gesparten Steuern, hattest du in diesem Beispiel Glück.

Du solltest die Freibeträge aber korrigieren, um diese Situation im nächsten Jahr zu vermeiden.

Beispiel 2: Kapitalerträge über 1.000 Euro

Wie in Beispiel 1 hast du bei Bank A und Bank B jeweils einen Freistellungsauftrag von je 600 € erteilt und somit den verfügbaren Betrag um 200 € überschritten.

Aber dieses Mal hattest du bei Bank A Kapitalerträge von 600 € und bei Bank B von 800 € erzielt, sodass beide Freistellungsaufträge voll ausgeschöpft wurden.

Du hast daher auf einen Betrag von 1.200 € keine Steuern bezahlt, obwohl du auf die 200 € Steuern hättest zahlen müssen.

Was passiert nun?

Bank A und Bank B sind dazu verpflichtet, die freigestellten Beträge an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Dort wird dann mit Sicherheit auffallen, dass du zu wenig Steuern bezahlt hast und die BZSt gibt den Fall an dein Finanzamt weiter.

Das ist zwar nicht toll, aber keine Sorge. Es steht nicht gleich die Polizei vor der Tür.

Stattdessen wird dich zunächst das Finanzamt dazu auffordern, deine Einkünfte aus Kapitalvermögen in deiner Steuererklärung für anzugeben. Das geht über die Anlage KAP und ist keine große Sache.

Im Rahmen deiner Steuererklärung werden deine Kapitalerträge geprüft und du musst dann die Steuern auf die 200 € nachträglich zahlen.

Kann ein Freistellungsauftrag rückwirkend geändert werden?

Bis zum Jahresende kannst du den Freistellungsauftrag für das jeweilige Jahr noch anpassen. Zu wenig oder zu viel bezahlte Steuern in dem Jahr werden dann von deiner Bank oder Broker direkt verrechnet.

Wenn das Jahr bereits in der Vergangenheit liegt, kannst du den Freistellungsantrag leider nicht mehr ändern.

Aber, den Sparerpauschbetrag kannst du dennoch nutzen!

Wenn du vergessen hattest, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kannst du den Freibetrag nachträglich über deine Steuererklärung wiederholen.

Dafür musst du nur deine Kapitalerträge in der Anlage KAP eintragen und eventuell die Steuerbescheinigungen der Finanzinstitute beifügen. So kann das Finanzamt den Sparerpauschbetrag nachträglich berücksichtigen und dir die zu viel bezahlten Steuern zurückerstatten.

Muss ich meinen bestehenden Freistellungsauftrag nach der Erhöhung 2023 anpassen?

Kurz und knapp: nein. Die bestehenden Freistellungsaufträge werden automatisch anteilig erhöht. Bei einem erteilten Freistellungsauftrag über 801 € erhöht sich dieser automatisch auf 1.000 €.

Aber eventuell solltest du prüfen, ob die Verteilung noch sinnvoll ist, wie wir unter Schritt 3 gezeigt haben.

Zum Beispiel: Du hast ein Festgeldkonto mit regelmäßigen Zinsen, die nicht steigen werden. Daher wäre es sinnvoller, den zusätzlichen Freibetrag für dein Depot zu nutzen und nicht für das Festgeldkonto (vorausgesetzt beide Konten sind bei unterschiedlichen Banken).

Fazit: Freistellungsauftrag-Überblick verloren? Kein Problem!

Wir haben dir in diesem Ratgeber gezeigt, wie du als Sparer Schritt für Schritt wieder den Überblick über deine Freistellungsaufträge bekommst.

Das ist nicht schwierig und lohnt sich. Denn du möchtest nicht grundlose Steuern bezahlen, weshalb du deinen Freibetrag voll ausschöpfen möchtest.

Dabei solltest du den Betrag nicht überschreiten, um Ärger mit dem Finanzamt zu vermeiden.