Kapitalertragsteuer einfach erklärt: Definition, Höhe & mehr

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Wer investieren will, sollte sich auch mit dem Thema Steuern auseinandersetzen.

Insbesondere sollten Anleger wissen, was die Kapitalertragsteuer ist, wie sie berechnet und abgeführt wird.

Deswegen schauen wir uns in diesem Artikel Folgendes an:

Steuererklärung zeigt "Einkünfte aus Kapitalerträge" mit zu zahlenden Kapitalertragsteuern

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Durch die Kapitalertragsteuer (abgekürzt: KEST) wird der Ertrag aus Kapitalvermögen versteuert.

Darunter fallen unter anderem Dividenden, Kursgewinne und Zinsen.

Die Kapitalertragsteuer ist der Einkommenssteuer untergeordnet, besser gesagt: Teil des Einkommensteuergesetzes.

Die Kapitalertragsteuer wird in der Regel automatisch von der Bank oder dem Broker abgeführt und ist somit direkt abgegolten - die sogenannte Abgeltungssteuer.

Video-Empfehlung: Was ist die KEST?

Wie unterscheidet sie sich von der Abgeltungsteuer?

Bis 2009 gab es nur die Kapitalertragsteuer. Kapitalerträge mussten in der Steuererklärung angegeben werden, damit die Steuer nachträglich abgeführt werden konnte.

Seit 2009 wird jedoch die Kapitalertragsteuer bei Kapitalerträgen von Privatpersonen in Deutschland fast immer automatisch abgezogen bzw. abgegolten. Sie wird als Abgeltungssteuer direkt an der Quelle abgeführt.

Oft werden die Begriffe Kapitalertragsteuer und Abgeltungsteuer synonym verwendet, doch es gibt einen kleinen Unterschied.

Die Kapitalertragsteuer ist nur eine Art von Abgeltungsteuer, auch die Lohnsteuer und der Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen sind eine Abgeltungssteuer. 

Aber, wenn jemand von der Abgeltungsteuer spricht, ist fast immer die Steuer auf Kapitalerträge gemeint. 

Sie wird immer von der Bank oder dem Broker, bei dem du Erträge erwirtschaftest, automatisch abgeführt. 

Aber Vorsicht! Es gibt aber Fälle, in denen diese Kapitalertragsteuer nicht automatisch abgeführt wird. Dann muss sie nachträglich in der Steuererklärung abgeführt werden.

Ein Beispiel? Du nutzt eine ausländische P2P Plattform und verleihst dort Geld. Die Zinsen, die du dort erwirtschaftest, werden nicht automatisch besteuert. 

Deswegen musst du in diesem Fall die Gewinne in deiner Steuererklärung in der Anlage KAP angeben und im Nachhinein selbst die Kapitalertragsteuer an das Finanzamt zahlen.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer 2022?

Frau macht Steuererklärung und gibt Kapitaleinkünfte an

Die Kapitalertragsteuer ist gedeckelt. Während die Einkommenssteuer für beispielsweise Löhne sich an der Höhe deines Lohns orientiert, zahlst du immer maximal 25 Prozent Kapitalertragsteuer – plus Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer.

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent und die Kirchensteuer, wenn du sie bezahlst, je nach Bundesland 8 bis 9 Prozent. Somit werden zwischen 26,4 und 28 Prozent auf deine Kapitalerträge fällig.

Liegt dein Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kannst du beim Finanzamt eine Günstigerprüfung beantragen und deinen Kapitalertragssteuersatz verringern.

In diesem Fall lohnt es sich, alle Gewinne und automatisch abgeführten Steuern in der Steuererklärung anzugeben, um Geld vom Finanzamt zurückzuerhalten.

Was es noch zu beachten gibt: Bleibst du mit deinem Gewinn als Einzelperson unter 1.000 € oder als Paar unter 2.000 €, ist dieser Betrag steuerfrei. Lediglich der darüber liegende Betrag wird versteuert.

Damit dir jedoch bei deinem Broker oder deiner Bank keine Kapitalertragsteuer auf die ersten 1.000 € abgezogen wird, musst du einen Freistellungsauftrag einrichten.

Hast du mehrere Depots oder Ertragsquellen, kannst du die Summe des Freistellungsauftrags auch aufteilen.

Beispiel: So berechnest du die Kapitalertragsteuer 

Nehmen wir an, du hast durch Aktienverkäufe einen Gewinn von 1.200 € erwirtschaftet und deinen Freibetrag in Höhe von 1.000 € pro Jahr noch nicht genutzt.

Dann musst du noch den Restgewinn in Höhe von 200 € (1.200 € - 1.000 €) versteuern, mit einem Steuersatz von 26,4 bis 28 Prozent (Kapitalertragsteuer plus Solidaritätszuschlag plus evtl. Kirchensteuer).

Dann werden zwischen 52,80 € und 56 €Steuern auf einen Gewinn von 1.500 €fällig.

Hast du hingegen deinen Freibetrag schon ausgeschöpft, zahlst du zwischen 316,80 € und 360 € Steuern auf deinen Gewinn.

Übrigens: Bei den meisten Brokern werden die Anschaffungs- und Veräußerungskosten direkt gegen deinen Gewinn gerechnet, was sich positiv auf deine Steuerlast auswirkt.

Wann muss die Kapitalertragssteuer gezahlt werden?

In der Regel wird bei Erträgen aus ETFs, Aktien, Dividenden, Zinsen und Fonds die Kapitalertragsteuer direkt von der Bank oder vom Broker an das Finanzamt übermittelt. Die Steuern sind somit direkt abgegolten, weshalb die Steuer auch Abgeltungssteuer heißt. 

Das geschieht im Moment der Veräußerung oder wenn du den Gewinn (zum Beispiel eine Dividendenzahlung) erhältst.

Erwirtschaftest du Kapitalerträge aus einer Quelle, die die Kapitalertragsteuer nicht automatisch für dich abführt (zum Beispiel eine ausländische P2P Plattform), musst du den Kapitalertrag in deiner Steuererklärung angeben und die Steuern selbst an das Finanzamt entrichten.

Werden Kapitalerträge automatisch dem Finanzamt gemeldet?

Wegweiser zum Finanzamt

Die meisten Kapitalerträge werden automatisch dem Finanzamt gemeldet und abgeführt. Dabei handelt es sich dann genauer gesagt um die Abgeltungssteuer.

Automatisch abgeführt wird die Steuer zum Beispiel bei Brokern oder Banken, bei denen du Aktien veräußerst. Von deinen Erträgen aus Aktienverkäufen und Dividenden wird dann automatisch die Kapitalertragsteuer abgeführt.

Aber, wer beispielsweise Erträge durch das Verleihen von eigenem Kapital auf einer ausländischen P2P Plattform erzielt, bei dem wird die Kapitalertragsteuer nicht automatisch abgezogen. 

In diesem Fall muss sie in der Steuererklärung angegeben und im Nachhinein entrichtet werden. Denn bei P2P Plattformen handelt es sich nicht um offizielle Abrechnungsstellen.

Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, bleiben auch dann steuerfrei, wenn sie 2022 veräußert werden.

Was muss ich bei der Steuererklärung beachten?

Die Anschaffungs- und Veräußerungskosten von beispielsweise Aktien sind zwar steuerlich absetzbar, werden jedoch direkt vom Broker gegengerechnet. Darum musst du dir also in deiner Steuererklärung keine Gedanken machen.

Verluste sind verrechenbar, jedoch nur innerhalb der Einkommensart. Wenn du also mit einem Immobiliengeschäft einen Verlust machst, kannst du diesen nicht mit Gewinnen aus Aktiengeschäften gegenrechnen.

Wie hole ich mir zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer zurück?

Geringverdiener können eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen. Wer weniger als 25 Prozent Einkommenssteuer zahlt, zahlt dann Kapitalertragsteuer in Höhe seiner (geringeren) Einkommenssteuer.

Da bei Banken und Brokern pauschal 25 Prozent ans Finanzamt abgeführt werden, kannst du dir den so entstandenen Überschuss in diesem Fall zurückholen.

Außerdem lassen sich Verluste in der gleichen Einkommenskategorie mit Gewinnen verrechnen. Auch dadurch lässt sich die eigene Steuerlast senken.


2 häufig gestellte Fragen

Im Folgenden möchten wir dir noch 2 häufig gestellte Fragen beantworten.

Ist die Kapitalertragsteuer immer 25 %?

Die Kapitalertragsteuer beträgt nie mehr als 25 Prozent, da sie gedeckelt ist. Wenn du jedoch einen Einkommensteuersatz unter 25 Prozent hast (zum Beispiel als Geringverdiener oder Teilzeitangestellte), zahlst du auch weniger Kapitalertragsteuer.

Voraussetzung hierfür ist, dass du eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragst.

Seit 2009 müssen alle Veräußerungsgewinne versteuert werden. Jedoch bleiben deine Gewinne als Einzelperson bis zu einem Betrag von 1.000 € pro Jahr steuerfrei.

Auf alle Kapitalerträge, die über diesem Betrag liegen, wird die Kapitalertragssteuer fällig.

Sind Aktien nach 10 Jahren steuerfrei?

Nein, denn seit dem 1. Januar 2009 gilt die Spekulationsfrist nicht mehr. Nun müssen alle Gewinne aus Aktien versteuert werden – unabhängig davon, wie lange sie gehalten werden.

Fazit

Die Kapitalertragsteuer fällt auf Kapitalerträge, unter anderem aus ETFs, Aktien und P2P Krediten, an.

Sie beträgt inklusive Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer 26,4 bis 28 Prozent, während bei Einzelpersonen auf die ersten 1.000 € und bei Paaren auf die ersten 2.000 € Gewinn pro Jahr keine Steuer erhoben wird.

Obwohl die Kapitalertragsteuer eigentlich nicht der Einkommenssteuer entspricht, kann es sich für Geringverdienende mit niedrigem Einkommensteuersatz lohnen, beim Finanzamt eine Günstigerprüfung durchführen zu lassen.

Denn obwohl die Kapitalertragsteuer nach oben hin gedeckelt ist, kann es je nach Einkommen möglich sein, einen geringeren Steuersatz zu zahlen, wenn der persönliche Einkommensteuersatz unter den pauschalen 25 Prozent Kapitalertragsteuer liegt.