Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge: einfach erklärt

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Eine Dividendenausschüttung steht an. Doch halt: wieso bekomme ich nicht die ganze Dividende gutgeschrieben? Keine Sorge, es ist nichts beim Broker deines Vertrauens schiefgelaufen.

Was da automatisch abgezogen wurde, ist die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von Privatpersonen, die in Deutschland direkt an das Finanzamt abgeführt wird.

Doch wie wird die Abgeltungssteuer berechnet und worauf sollten Privatanleger diesbezüglich achten?

In diesem Artikel schauen wir uns Folgendes an:

Turm aus Münzen mit automatischem Symbol

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine Form der Quellensteuer, die bei Privatpersonen von Kapitalgewinnen automatisch abgeführt wird - also direkt an der „Quelle“.

Die Kapitalerträge können zum Beispiel aus Dividenden, Investmentfonds, Optionsgeschäften, Zertifikaten und Versicherungspolicen entstehen. Auch auf Zinsen wird die Abgeltungssteuer fällig.

Darüber hinaus wird sie fällig, wenn du eine Aktie mit Gewinn verkaufst. Auf deinen Gewinn fällt dann die Abgeltungssteuer an.

Seit dem Jahr 2009 beträgt die Abgeltungssteuer 25 Prozent plus eventuell Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag.

Das Besondere an der Abgeltungssteuer ist, dass sie direkt bei Entstehung an das Finanzamt abgeführt wird. Somit ist sie abgegolten. Das bedeutet, dass du sie in deiner Steuererklärung nicht mehr angeben musst.

Rechenbeispiel: Wie viel Steuern bei 20.000 Euro Gewinn?

Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und möglicherweise 8 bis 9 Prozent Kirchensteuer.

Insgesamt werden so je nach Bundesland zwischen 26,4 Prozent und 28 Prozent Abgeltungssteuer fällig.

Wer also zum Beispiel durch sein Aktienportfolio aus Dividenden und Verkäufen 20.000 € Gewinn erwirtschaftet, bekommt nicht 20.000 Euro ausgezahlt, sondern 26,4 bis 28 Prozent weniger.

Das wären in unserem Rechenbeispiel zwischen 14.720 € und 14.000 € – der Rest (5.280 € bis 6.000 €) geht als Abgeltungssteuer direkt ans Finanzamt und muss somit nicht in der Anlage KAP bei der Steuererklärung angegeben werden. 

In unserem Rechenbeispiel gehen wir davon aus, dass kein Freistellungsauftrag erteilt oder dieser schon ausgeschöpft wurde. 

Besteht für die Bank oder den Broker, bei dem der Gewinn realisiert wurde, ein Freistellungsauftrag, zieht man zunächst die steuerfreien 1.000 € vom Gewinn (20.000 € minus 1.000 Euro = 19.000 €) ab und zieht dann die 26,4  bis 28 Prozent von dem verbleibenden Betrag ab.

Ziemlich einfach, oder?

Wer muss Abgeltungssteuer zahlen?

Alle Privatpersonen, die Kapitalerträge erwirtschaften, müssen Abgeltungssteuer zahlen.

Ein Betrieb (z. B. eine GmbH) zahlt hingegen keine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, sondern Kapitalertragsteuer sowie gegebenenfalls Gewerbesteuer.

Wann wird die Abgeltungssteuer fällig?

Grafik: Balkengrafik zeigt Gewinn aus Investitionen

Sie wird fällig, wenn du Kapital erwirtschaftest. Hier sind ein paar Beispiele, in denen die Abgeltungssteuer fällig wird:

  • du erhältst Dividenden auf deine Aktien

  • du verkaufst eine Aktie mit Gewinn

  • du erhältst Zinsen auf deinen Bausparvertrag

Da sie direkt von der Bank oder vom Broker bei einem Gewinn abgezogen und an das Finanzamt überwiesen wird, fließt sie immer dann ab, wenn du den Gewinn erwirtschaftest.

Einen festen Zeitpunkt im Jahr, an dem die Steuer abgegolten wird, gibt es folglich nicht.

Freistellungsauftrag

Ein Freistellungsauftrag ermöglicht Privatpersonen, die Abgeltungssteuer bis zu einem Betrag von 1.000 € zu umgehen. Paare, die gemeinsam steuerlich veranlagt sind, haben einen sogenannten Steuerpauschbetrag für Kapitalerträge in Höhe von 2.000 €.

Wenn die erwirtschafteten Kapitalerträge diese Summe nicht übersteigen, wird keine Abgeltungssteuer fällig.

Allerdings muss hierfür ein Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Broker, der euer Vermögen verwaltet, eingereicht werden.

Tipp: Keine Sorge - wer vergessen hat, einen Freistellungsauftrag einzureichen, kann sich die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurückholen.

Wie bekomme ich die Abgeltungssteuer zurück?

Es gibt zwei Wege, um sich die Abgeltungssteuer zurückzuholen beziehungsweise sie gar nicht zu bezahlen.

Wie bereits erwähnt, sind Kapitalgewinne seit 2023 bis 1.000 € pro Jahr und Privatperson von der Abgeltungssteuer befreit, solange du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.

Wer mehrere Depots hat, kann auch mehrere Freistellungsaufträge erteilen, solange die Summe der Aufträge zusammengerechnet 1.000 € nicht übersteigt.

Hast du keinen Freistellungsauftrag erteilt und Abgeltungssteuer gezahlt, kannst du sie dir durch deine Steuererklärung bis zu einem Gewinn von 1.000 € zurückholen.

Geringverdiener, die weniger als rund 28 Prozent Einkommensteuer (inklusive Solidaritätszuschlag) zahlen, können sich zumindest einen Teil der Abgeltungssteuer über die Einkommenssteuer zurückholen. Das funktioniert im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Eine sogenannte Günstigerprüfung wird dann beim Finanzamt beantragt. Um diese Prüfung zu beantragen, muss man die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung ausfüllen.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalertragsteuer und Abgeltungssteuer?

Oft werden die Begriffe Abgeltungssteuer und Kapitalertragssteuer synonym verwendet. Das stimmt auch fast.

Genaugenommen gibt es mehrere Steuern, die als Abgeltungsteuer vorliegen. So ist der automatische Steuereinzug bei der Lohnsteuer oder bei begrenzten Steuerpflichten auch eine Abgeltungssteuer. 

Die Kapitalertragsteuer ist aber die bekannteste Abgeltungssteuer und wird daher von vielen als Synonym verwendet. 

Einfach ausgedrückt, ist die Kapitalertragsteuer also nur eine Art der Abgeltungssteuer. Sie wird automatisch von der Bank oder dem Broker an das Finanzamt abgeführt und ist damit abgegolten. 

Vor 2009 wurde die Kapitalertragssteuer nicht automatisch als Abgeltungssteuer abgezogen. Damals musste die Kapitalertragssteuer von gewinnbringenden Aktienverkäufen in der Steuererklärung vermerkt und abgeführt werden.


Häufig gestellte Fragen

Nun weißt du, wie die Abgeltungssteuer berechnet und abgeführt wird. Im Folgenden beantworten wir noch 3 häufig gestellte Fragen rund um die Abgeltungssteuer.

#1 Wann kann ich Aktien steuerfrei verkaufen?

Du kannst gewinnbringende Aktien steuerfrei verkaufen, bis dein Steuerpauschbetrag in Höhe von 1.000 € (bei Paaren 2.000 €) ausgereizt ist.

Dabei solltest du beachten, dass du zuvor einen Freistellungsauftrag bei deiner Bank oder deinem Broker hinterlegst.

Denn sonst wird die Abgeltungssteuer abgezogen, obwohl dein Freibetrag noch nicht ausgereizt ist.

Tipp: Verkaufst du Aktien mit Verlust, zahlst du selbstverständlich keine Steuern. Deine Verluste kannst du übrigens in deiner Steuererklärung geltend machen und damit deinen Freibetrag für das betreffende Jahr erhöhen.

#2 Kann ich die Abgeltungssteuer umgehen?

Bis zu einem Gewinn von 1.000 € pro Jahr zahlst du keine Abgeltungssteuer, insofern du einen Freistellungsauftrag hinterlegt hast.

Ein weiterer Weg, die Abgeltungssteuer teilweise zu umgehen, ist eine Günstigerprüfung beim Finanzamt. Das lohnt sich, wenn dein Einkommensteuersatz unter 28 Prozent liegt.

#3 Wie wird die Abgeltungssteuer in der Steuererklärung vermerkt?

Da die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge (z.B. Dividenden, Zinsen, Gewinne aus Aktienverkäufen) automatisch abgeführt wird, muss sie in der Steuererklärung nicht vermerkt werden.

Jedoch kann es sich in einigen Fällen lohnen, deine Gewinne in der Steuererklärung anzugeben, um sich zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.

Wenn du Geringverdiener bist und weniger als 25 Prozent Einkommensteuer zahlst, wird für dich auch weniger Abgeltungssteuer fällig. Jedoch musst du hierfür eine Günstigerprüfung beim Finanzamt beantragen.


Fazit

Nun weißt du, was die Abgeltungssteuer ist und wann sie fällig wird. Jetzt kannst du deine Gewinne und Renditen besser berechnen und damit dein Portfolio besser überblicken und optimieren.

Und ja: 26,4 Prozent bis 28 Prozent Steuern sind viel, das stimmt. Doch das Gute an der Abgeltungssteuer ist, dass sie das Leben von Anlegern vereinfacht und versehentliche Steuerhinterziehung ausschließt.

Da sie automatisch abgezogen wird, kannst du hier wenig falsch machen.

Hast du wenig Einkommen, kann es sich außerdem lohnen, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben, um dir die zu viel gezahlten Steuern zurückzuholen.

Wenn du mehrere Depots und Anlagen hast, solltest du darauf achten, wo du in welcher Höhe einen Freistellungsauftrag hinterlegst.