Wie kann ich die Grundsicherung berechnen und habe ich Anspruch?

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Wenn du deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln nicht mehr selbst finanzieren kannst, hast du in Deutschland die Möglichkeit, die Grundsicherung in Anspruch zu nehmen.

Insbesondere Menschen in größeren Ballungszentren (Städte), die im Alter nur eine niedrige Rente beziehen, können aufgrund der hohen Mietkosten kaum noch ihre Ausgaben decken.

Vor der gleichen Problematik stehen Personen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nur wenige Stunden pro Woche oder sogar überhaupt nicht arbeiten können.

Genau diese Menschen sollen davor bewahrt werden, in die Armut abzurutschen und haben daher in der Regel einen Anspruch auf Grundsicherung.

Das wirst du in diesem Ratgeber lernen:

Ein älteres Ehepaar sitzt am Tisch, zählt ihr weniges Geld und überlegt, Grundsicherung zu beantragen

Was ist die Grundsicherung?

Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung (Sozialhilfe), die von Menschen beantragt werden kann, deren Einkünfte im Alter nicht ausreicht, um ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Außerdem kann sie von Menschen beantragt werden, die wegen einer Erwerbsminderung ebenfalls nicht in der Lage sind, selbst für ihre Ausgaben aufkommen zu können.

Bei der Grundsicherung geht es im Kern darum, den grundlegenden Bedarf von Menschen zu decken.

Dazu gehören insbesondere die Miet-, Energie- und natürlich Lebensmittelkosten, die zusammen den größten Anteil an den Lebenshaltungskosten haben.

Grundrente und Grundsicherung

Seit der Einführung der Grundrente haben Menschen, die viele Jahre gearbeitet haben und dabei unterdurchschnittlich verdient haben, einen Anspruch auf sie. Die Grundrente ist eine Aufstockung der gesetzlichen Rente.

Trotz aufgestockter Rente kann es aber sein, dass Rentner immer noch nicht ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren können.

In diesem Fall kann die Grundrente mit der Grundsicherung ergänzt werden.

Diese wird aufgrund der jüngsten Gesetzgebung bei der Grundsicherung nicht mehr in voller Höhe angerechnet, weshalb es sich lohnt zusätzlich zum Antrag auf Grundrente einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen.

Wann habe ich Anspruch auf Grundsicherung?

Ein älteres Paar in der Küche ihres Hauses ist glücklich, da sie sich aufgrund der Grundsicherung keine Sorgen machen müssen

Es lassen sich zwei Fälle unterscheiden, in denen du Grundsicherung bekommen kannst:

  • Grundsicherung im Alter: Du hast das Rentenalter von 65 Jahren erreicht

  • Erwerbsminderung: Du bist dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt

In beiden Fällen musst du in Deutschland wohnen.

Außerdem macht es unabhängig von den weiteren Ausführungen in diesem Ratgeber Sinn, wenn du bei einem Gesamteinkommen von unter 924 € deinen Anspruch auf Grundsicherung prüfen lässt.

Wie kommen wir auf diesen Wert?

Haben wir ihn uns ausgedacht?

Diesen Richtwert teilt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite mit und ab diesem ist es laut ihr sehr wahrscheinlich, dass du einen gerechtfertigten Anspruch auf Grundsicherung hast.

Falls du die Grundsicherung beantragst wegen einer Erwerbsminderung, wird bei dem Antrag überprüft, ob die Bedingungen für eine volle Erwerbsminderung erfüllt sind.

Sollte das nicht Fall sein, hast du aber eventuell einen Anspruch auf andere Sozialleistungen, wie die Sozialhilfe.

Ferner gibt es noch zwei Fälle, in denen du definitiv nicht berechtigt bist, die Grundsicherungsleistungen zu erhalten.

Wann habe ich keinen Anspruch auf Grundsicherung?

Du hast keinen Anspruch auf Grundsicherung, wenn deine Kinder oder Eltern ein Jahreseinkommen von über 100.000 € haben.

Des Weitere haben auch ausländische Staatsangehörige, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, keinen Anspruch auf Grundsicherung.

Wie berechne ich die Höhe der Grundsicherung?

Ein älterer Mann berechnet die Höhe der Grundsicherung, die ihm zusteht

Der Regelbedarfssatz (Regelbedarf) der Grundsicherung für Alleinstehende mit eigenem Haushalt beträgt 502 €.

Für zusammenlebende Partner, die einen gemeinsamen Haushalt haben, wird eine Grundsicherung von 451 € pro Person berücksichtigt.

Diese Beträge entsprechen dem Bürgergeld, was dir eventuell bereits aufgefallen ist.

Damit wird die Grundsicherung, genauso wie das Bürgergeld, dem Ziel gerecht, dass mit ihr die notwendigen Ausgaben für den Lebensunterhalt bezahlt werden können.

Ob dir der Regelbedarfssatz vollständig oder nur teilweise gewährt wird, hängt insbesondere von deinem Einkommen und Vermögen ab.

Solltest du mit einer Person zusammenleben, wird auch das Einkommen des Partners berücksichtigt.

Daher stellt sich als Nächstes die Frage, was als Einkommen und Vermögen gilt. Des Weiteren muss beim Vermögen darauf eingegangen werden, wie hoch der Freibetrag ist.

Wichtig bei den folgenden Einkünften ist, dass teilweise Freibeträge oder sonstige Ausnahmeregeln (Regelsätze) gelten.

Wir können in diesem Ratgeber aber nicht auf alle erdenkbaren Ausnahmen eingehen, da das den Rahmen sprengen würde

Allerdings nennen wir die Besonderheiten, die nach unseren Erfahrungen für die meisten Menschen besonders häufig relevant sind.

Was gilt bei der Berechnung als Einkommen?

Wenn du die Grundsicherung berechnen möchtest, musst du zunächst dein Einkommen festlegen.

Falls du keine Einkünfte hast, liegt dieses bei 0 €, womit sich die Frage bereits geklärt hat.

Im anderen Fall musst du beim Einkommen folgende Einkünfte angeben:

  • Erwerbseinkommen

  • Rente und Pensionen jeder Art, sowohl aus dem In- und Ausland. Auch eine Rente aus einer Riester-Rente muss angegeben werden, von der aber monatlich ein Betrag von maximal 100 € anrechnungsfrei bleibt.

  • Unterhaltszahlungen von Eltern oder Kindern (auch wenn deren Jahreseinkommen unter 100.000 € liegt)

  • Elterngeld (über 300 €)

  • Miet- und Pachteinnahmen

  • Kapitalerträge (Zinsen und Dividenden)

  • Kindergeld

  • Krankengeld

Was gilt bei der Berechnung als Vermögen?

Wenn du einen Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt stellen möchtest, musst du zuerst dein bestehendes Vermögen aufbrauchen, um leistungsberechtigt zu sein.

Allerdings gilt für das Vermögen ein Freibetrag von 10.000 € bei alleinstehenden Personen und von 20.000 € bei Verheirateten und Paaren.

Dieses Vermögen wird auch als Schonvermögen bezeichnet werden und du musst es nicht aufgebraucht haben, um Anspruch auf Grundsicherung zu haben.

Als Vermögen gilt:

  • Bargeld (wie eben erwähnt bleibt das Schonvermögen von 10.000 € und von 20.000 € bei Verheirateten oder Partnern unberücksichtigt, sollte aber angegeben werden)

  • Wertpapiere

  • Sparguthaben

  • Haus- und Grundvermögen (ausgenommen sind angemessene Hausgrundstücke, die selbst oder als Wohnung genutzt werden)

  • PKW

  • Sonstige Sachwerte (ausgenommen sind Familien- und Erbstücke, deren ideeller Wert den Verkaufswert übersteigt)

Mit einem Grundsicherungsrechner den Anspruch berechnen (2023)

Nachdem du dein Einkommen und dein Vermögen berechnet hast, kannst du dir mit einem Grundsicherungsrechner einfach berechnen, wie viel Grundsicherung dir zusteht.

Gute Erfahrungen haben wir mit dem Grundsicherungsrechner von Versicherungsbote gemacht, mit dem du innerhalb von wenigen Minuten deine Grundsicherung berechnen kannst.

Bei diesem Grundsicherungsrechner (2023) kannst du angeben, wie hoch dein Einkommen und deine laufenden Ausgaben sind.

Im Kontext der Wohnungskosten (Warmmiete) musst du beachten, dass diese nur begrenzt voll anrechenbar sind.

Für eine alleinstehende Person, die im Monat Einnahmen von 500 € hat und eine Warmmiete von 700 € bezahlen muss, ergibt sich eine Grundsicherung von 633 €, die sich wie folgt zusammensetzt:

  • Einkommen: 500 €

  • Regelbedarf: 502 €

  • Anrechenbare Unterkunftskosten: 620 €

  • Grundsicherungsbetrag: 1.133,55 €

  • Anspruch: 633,55 € (Grundsicherungsbetrag - Einkommen)

Während der Rechner bei einem gemeinsamen Haushalt mit den gleichen Einnahmen und Mietkosten ein Anspruch auf Grundsicherung von 795,40 € berechnet:

  • Einkommen: 500 €

  • Regelbedarf: 904 €

  • Anrechenbare Unterkunftskosten: 381 €

  • Grundsicherungsbetrag: 1.295,40 €

  • Gemeinsamer Anspruch: 795,40 €

Wie du siehst, fällt der gemeinsame Anspruch zwar etwas höher aus, entspricht aber nicht dem Doppelten im Vergleich zu einem Einpersonenhaushalt, sondern liegt nur um ca. 25 % über diesem.

Die Begründung dafür ist, dass die Kosten von einem gemeinsamen Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) sich auf zwei Personen aufteilen.

Da diese Kosten durch 2 geteilt werden, fällt auch die Leistung, die über die Grundsicherung beansprucht werden kann, relativ dazu aus.

Besondere Umstände berücksichtigen

Des Weiteren wird dir beim Grundsicherungsrechner auffallen, dass du auch noch weitere Angaben machen kannst.

Du kannst zusätzlich angeben, wie viele Personen in deinem Haushalt einen Schwerbehindertenausweis haben.

Des Weiteren kannst du auch angeben, ob dein Haushalt über eine zentrale Warmwasserversorgung verfügt. Außerdem hast du die Möglichkeit, Angaben zu deinen Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung zu machen.

Mit diesen Angaben können Personen mit besonderen Umständen eventuell eine höhere Grundsicherung bekommen.

Wie vorher erwähnt, können wir aber nicht auf alle Sonderfälle im Einzelnen eingehen.

Falls aber die erwähnten Punkte auf dich zutreffen, solltest du diese in jedem Fall in deinem Antrag bei der Grundsicherung geltend machen, um höhere Mittel bekommen zu können.

Wie stelle ich einen Antrag auf Grundsicherung?

Du kannst einen Antrag auf Grundsicherung entweder beim Sozialamt oder bei der Deutschen Rentenversicherung stellen.

Allerdings wird die Rentenversicherung deinen Antrag auch nur an das zuständige Sozialamt weiterleiten, weshalb du den Antrag am besten gleich beim Sozialamt stellst.

Den Antrag kannst du dir auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung herunterladen.

In dem Antrag musst du personenbezogene Daten, Angaben zu deinem Einkommen, deinem Vermögen und zu deinen Ausgaben machen.

Des Weiteren musst du mit dem Antrag unter anderem folgende Dokumente einreichen:

  • Ausweiskopien für alle genannten Personen im Antrag (Personalausweis, Reisepass)

  • Krankenversicherungsnachweise

  • Rentenversicherungsnummer für alle Personen über 15 Jahre

  • Behindertenausweis (wenn vorhanden)

  • Schulbescheinigung der Kinder (wenn Kinder im Haushalt leben)

Außerdem musst du Nachweise über das angegebene Einkommen (Verdienstbescheinigung) und die Ausgaben (Mietvertrag) ebenfalls mit anhängen.

Die Liste aller geforderten Dokumenten ist sehr umfangreich: Eine gute Auflistung über alle Pflicht-Unterlagen findest du auf der Webseite von dem Jobcenter Frankfurt am Main.

Wohltätigkeitsvereine und Beratungsstellen helfen beim Antrag

Falls du dir unsicher bist, wie du den Antrag ausfüllen sollst, kannst du dir Hilfe bei örtlichen Wohltätigkeitsvereinen suchen.

In Frankfurt am Main gibt es zum Beispiel mehrere Beratungsstellen, die dir dabei helfen können, den Antrag auszufüllen.

Du kannst über eine Google-Suche "Grundsicherung Antrag (Stadt)" schnell herausfinden, welche Vereine und Beratungsstellen es in deiner Nähe gibt, die dir helfen können, den Vertrag auszufüllen.

Fazit

In diesem Ratgeber haben wir uns damit beschäftigt, wie du die Grundsicherung berechnest und ob und in welcher Höhe du Anspruch auf sie hast.

In diesem Zusammenhang haben wir auch geklärt, welche Angaben benötigt werden, um mit einem Grundsicherungs-Rechner die Höhe der Grundsicherung zu berechnen.

Des Weiteren sind wir darauf eingegangen, wo der Antrag gestellt wird, welche Unterlagen beim Antrag gebraucht werden und wo Betroffene Hilfe bekommen, um einen Antrag auf Grundsicherung auszufüllen.